315c StGB Fahreridentifizierung / Verurteilung

3. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)
315c StGB Fahreridentifizierung / Verurteilung

Hallo zusammen,

mal eine Frage (zum Glück theoretischer Natur :-)

Wie wahrscheinlich wäre in folgendem Fall wohl eine Verurteilung:
Fahrer F fährt von der Arbeit nach Hause, überholt einen PKW trotz Gegenverkehr. Der überholte Fahrer O erstattet Anzeige. Den Fahrer F konnte von O nicht erkannt werden, jedoch hatte er das Kennzeichen und den PKW eindeutig erkannt. Fahrer F schweigt sowohl bei der Polizei als auch im Prozess. In den Polizeilichen Ermittlungen sagte ein Kollege K von F aus, dass dieser am besagten Tag mit seinem PKW alleine von der Arbeit weggefahren ist. Tatzeit und Tatort passen zum direkten Nachhauseweg von F.

Wird ein Richter F verurteilen oder nicht?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von alleskoenner am 03.01.2014 08:01

Wird ein Richter F verurteilen oder nicht?

Wir können nur raten. Ob das hilft?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
Wir können nur raten. Ob das hilft?


Da die Frage ja nur theoretisch ist, brauchts ja nicht zu helfen.

Evtl. hat jemand aus einem ähnlichen Fall Erfahrung.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Wenn der Tatort zwischen Arbeit und Wohnung liegt und nicht allzu viel Zeit zwischen nachgewiesener Abfahrt und Tatzeitpunkt liegt, dürfte es einem Amtsrichter im Normalfall reichen.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Wenn das den Richter überzeugt, wird er wohl sein Urteil fällen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
dürfte es einem Amtsrichter im Normalfall reichen.

Und das dürfte sogar revisionssicher sein. Es sei denn, der Richter schreibt in sein Urteil:

"Wenn nicht der Angeklagte das Fahrzeug geführt hätte, dann hätte er ja einfach den Fahrer benennen können, anstatt dreist zu schweigen."

:)

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