Hallo!
Mir ist im Juni was sehr daemliches passiert. Am 16.06. wurde ich wegen Unterschreitung des Mindesabstandes (weniger als 3/10 d. halben Tachowertes) auf Video aufgezeichnet und der Vorgang wurde entsprechend gaehndet. Ich habe den Verstoss zugegeben und meinen Fuehrerschein daraufhin am 27.07. abgegeben. Heute habe ich erfahren, dass ich am 30.06. innerorts mit 34km/h zu schnell geblitzt wurde, was ein erneutes Fahrverbot bedeuten wuerde. Nun meine Fragen:
1) Koennte das zweite Fahrverbot gleich am Ende des ersten Fahrverbots angeknuepft werden oder kann es gar ueberlappen? Also wenn ich den Verstoss schnellstmoeglich zugeben wuerde, koennte das zweite Fahrverbot sofort beginnen, obwohl ich meinen FS ja schon abgegeben habe?
2) Der Verstoss wurde mit einem Firmenwagen begangen. Meine Schuld lt. Fahrtenbuch ist belegt. Kann man da irgendwie mit einem Anwalt, welcher auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, was richten? Evtl. das Verfahren ueber die 3-Monats-Frist hinauszoegern?
3) Dem Verstoss liegt kein Foto bei. Kann man es einfach so anfordern? Ist dies kostenlos?
Vielen Dank!
Beste Gruesse,
scheibenwischer
2x geblitzt = 2x Fahrverbot! :(
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ich bin dafür, diesem Raser und Drängler den Führerschein erst wieder zu geben, wenn er die nötige geistige Reife besitzt...
Leider habe ich das nicht zu entscheiden
Hallo.
Vielen Dank fuer Deinen sehr geistreichen und vor allem unglaublichen hilfreichen Beitrag. Und ich bin dafuer, Dir die Schreibrechte fuer dieses Forum zu entziehen, damit Du uns mit solchen Muell nicht weiter auf die Nerven gehen kannst. Ich bin garantiert kein Raser und kein Draengler. Leider gibt es immer noch Autofahrer, denen das Rechtsfahrgebot nichts sagt. Und die Geschwindigkeituebertretung werde ich anfechten, da ich garantiert nicht mit ueber 90km/h (lt. Tacho) in einer 50er-Zone unterwegs war. Und jetzt geh bitte wieder in Deinen Sandkasten und verschone mich mit Deinen sinnlosen Posts.
MfG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Rechtsfahrgebot hin oder her...dass rechtfertigt noch lange nicht ein zu dichtes Auffahren auf den Vordermann. Ich ärgere mich täglich über die Links oder Mittelspurschleicher aber laut Gesetz bin ich nicht befugt diese mit dichtem Auffahren auf die rechte Spur zu scheuchen...Und wenn du nicht mit knappen 90 innerorts geblitzt worden bist, wird sich das auch mit Gutachten etc. belegen lassen. Aber da stehst du in der Beweispflicht und musst in Vorkasse treten. Und was das hinauszögern über die Dreimonatsfrist angeht...Wenn du den Verstoss begangen hast und dir einwandfrei bewiesen wird, dass du ihn begangen hast...mach dich gerade und mach dir Gedanken über deine Fahrweise...sollte das nicht fruchten so gibt es sicherlich auch einen geeigneten Sandkasten für solche Fälle
Gruß,
Honk
-----------------
"In dubio pro reo..."
>1) Koennte das zweite Fahrverbot gleich am Ende des ersten Fahrverbots angeknuepft werden oder kann es gar ueberlappen? Also wenn ich den Verstoss schnellstmoeglich zugeben wuerde, koennte das zweite Fahrverbot sofort beginnen, obwohl ich meinen FS ja schon abgegeben habe?
Klar mache ich immer so!!
Ich sammele immer bis ich 10 * 1 Monat Fahrverbot zusammen habe und lege diese dann in meinen 1 monatigen Urlaub... Is viel praktischer als den Führerschein 10 Monate abzugeben.
Im Ernst, das glauben Sie nicht wirklich oder? *kopfschüttel*
2. Sollten sie nicht versuchen sich rauszureden sondern lieber etwas an der Fahrweise ändern!!
Ich ärger mich immer über die ******* die mir bis auf wenige Meter auffahren... Meist noch so alte Schrottkarren, die gleich in meinem Heck kleben, wenn ich meine Bremse nur leicht antippe...
Evtl. das Verfahren ueber die 3-Monats-Frist hinauszoegern?
Das funktioniert auch nicht, da die 3-Monatsfrist mit jedem Verwaltungsakt neu beginnt. Die Zusendung des Anhörungsbogens ist so ein Verwaltungsakt.
Das müsste die Behörde schon sehr schläfrig sein.
Das Foto kann man nicht einfach so anfordern, sondern allenfalls bei der im Schreiben aufgeführten Stelle einsehen.
da ich garantiert nicht mit ueber 90km/h (lt. Tacho) in einer 50er-Zone unterwegs war
Aber vielleicht mit 64 km/h in einer 30er-Zone. Haben Sie aber wohl nicht gemerkt, ab einem gewissen Tempo verschwimmt ja auch alles...
Und bitte nicht pöbeln, wenn man im Glashaus sitzt. Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, ein verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer zu sein?
Na ich setze da gerne noch einen drauf:
*Ich bin garantiert kein Raser und kein Draengler.*
Wenn nicht jemand, der innerhalb von 2 Monaten 2 Fahrverbote kassiert, als Raser einzustufen ist, dann habe ich da irgend etwas nicht verstanden.
Ich bin nun wirklich auch kein Kind von Traurigkeit im Straßenverkehr und würde mich doch als ziemlich offensiven Fahrer einstufen. Ich fahre gut 30000km im Jahr, seit 17 Jahren, habe aber noch keinen einzigen Punkt in Flensburg.
und nun nochmal: 2 Fahrverbote in 2 Monaten => kein Raser;)
Irgendwie traurug nicht?
Tja normi, es sollte noch viel mehr MPUs geben...
Hallo Scheibenwischer,
zu Ihren Punkten:
1) Den Zeitpunkt des zweiten FV können Sie nicht beeinflussen. Die übliche 4-Monats-Frist greift nur, wenn in den letzten zwei Jahren kein FV verhängt wurde. Das scheidet in Ihrem Fall ja aus. Ergo: Mit Rechtskraft des Bussgeldbescheides müssen Sie das FV antreten.
2) Verzögern nutzt nix, da jeder Schriftverkehr von und mit der Bussgeldstelle verjährungshemmend ist.
3) Wofür brauchen Sie das Foto, wenn Sie sagen, das Ihre Schuld per Fahrtenbuch belegt ist?
Sie haben innerhalb von 14 Tagen sieben Flenspunkte eingefahren. Wie steht es um evtl. Altlasten? Bedenken Sie beim Abbau, das bei aktuellen Verstößen der Tattag zählt und nicht die Rechtskraft des Bussgeldbescheides.
Außerdem: 2 x 26 km/h innerhalb eines Jahres zuviel bedeuten wieder einen Monat FV.
Viele Grüße,
barchetta
von Tommy21 am 03.08.2006 15:25
Dieser Teilnehmer nutzt das Forum anscheinend nur, um sich an vermeintlichen Gesetzesbrechern abzureagieren.
Sucht man im Internet Rat und liest z.B. dies hier http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=53855&ccheck=1
denkt man zunächst mal, man ist falsch hier.
Schade um die ernsthaften Ratgeber in diesem Forum.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten