23 km/h zu schnell innerhalb geschl. Ortschaften, Einspruch oder 2ten Punkt sammeln?

11. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Be2ny
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
23 km/h zu schnell innerhalb geschl. Ortschaften, Einspruch oder 2ten Punkt sammeln?

Guten Abend,
bevor voreilig geurteilt wird: Ich bin aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Auto unterwegs ( über 55 tausend Kilometer im Jahr), fahre seit 26 Jahren Unfall- sowie Punktfrei und halte mich stets an die allgemeinen Verkehrsregeln. Abgesehen von dem letztem halben Jahr hatte ich auch nie "größere Probleme" mit Radar- bzw. Blitzanlagen, klar kam es mal vor, dass es mal geblitzt hat, aber dann war ich vielleicht 3 , 4 km/h zu schnell, es gab ein kleines Bußgeld und die Sache war erledigt. Diese Vorfälle kann man aber an zwei Händen abzählen (wie bereits erwähnt in den letzten 26 Jahren), somit würde ich mich definitiv nicht als Raser einstufen. In den letzten 6 Monaten hat es mich aber gleich 2 mal erwischt. Meiner Meinung nach unverschuldet (ok das sagt jeder), deshalb habe ich es beim Ersten mal auch einfach so hingenommen , da es jetzt aber schon wieder passiert ist, würde ich gerne um Rat fragen bzw. um Rechtbeistand bitten. Sollte es soweit kommen, eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden. Ich weiß nicht ob es hier Sinn macht dies zu erwähnen, aber ich tue es einfach mal :D

Die beiden Vorfälle ähneln sich eigentlich sehr. Leider kann ich nicht einfach mal so hinfahren und mir die Stelle nochmal genau anschauen / Fotos machen, da beide Stellen relativ weit entfernt liegen.

1. Vorfall mit einem Mietwagen (Ende Mai 2018):
Messung mit Lasergerät und Foto

Ich fuhr 21 km/h zu schnell (nach Toleranzabzug) außerhalb geschlossener Ortschaften. 121 km/h statt 100km/h. Strafe: knapp 100,00 € + 1 Punkt in Flensburg. Das ganze ist irgendwo in der Nähe von Kiel geschehen, gute 900 km weit weg von Zuhause. Ich habe kein 100 km/h Begrenzungsschild wahrnehmen können (anscheinend soll der Abschnitt fest Beschildert sein) und auch die spätere Recherche per Google Maps zeigt für mich keinen Grund, warum hier eine Begrenzung von 100 km/h herschen soll. 3 spurige Autobahn, leer, keine Baustelle, keine Ein- oder Ausfahrten, Keine Brücken, Nichts... naja lange Rede kurzer Sinn, da sie eh schon meine kompletten Daten durch die Autovermietung erhalten haben, habe ich dies einfach so hingenommen und bezahlt bzw. den Punkt eingesamelt. 1 Punkt ist ja nicht weiter tragisch, die letzten 26 Jahre hast du es ja auch geschafft, wird schon keiner mehr dazu kommen...ja so habe ich gedacht aber:


2. Vorfall mit meinem Auto, jedoch zugelassen auf ein Elternteil (Ende September 2018)
Sensormessung und Foto, Gemessen mit TraffiStar-S 330

Wieder im Auto unterwegs gute 400 km von Zuhause weg im Raum Karlsruhe, gerade auf dem Heimweg Richtung Autobahnauffahrt..zack wieder geblitzt. 23 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften, nach Toleranzabzug 73 km/h statt 50 km/h. Auch hier wieder breite 2 spurige Straßen, auf keinen Fall ersichtlich das hier eine 50 km/h Begrenzung herscht (mag sein, dass ich ein Schild übersehen habe aber von den Gegebenheiten eher eine unbegrenzte bzw. 120 km/h, als eine 50 km/h Strecke, wie gesagt die Strecke führt Richtung Autobahn). Auch die spätere Google Recherche deutet für mich nicht auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. eine geschlossene Ortschaft hin. Eher auf eine Landstraße. Aus Perspektive des Fahrers wirkt es so, als hätte man den Ort schon längst verlassen. Ich habe nun einen Zeugenfragebogen bekommen und soll eine "schriftliche Äußerung zum Sachverhalt) ausfüllen. Kurz gesagt die wollen meinen Namen wissen bzw. wer das Auto zu dem Zeitpunkt gefahren ist.

Dank der neuen Technik bin ich sowas von scharf zu erkennen auf dem Bild, dass macht einem echt schon Angst! :D Sowohl auf dem Bild im Brief, als auch auf dem kompletten Bild im Internet. Wusste garnicht das es so etwas gibt, ich kann mich über die Online-Anhörung mit persönlichem Login und Passwort (stand im Brief) einloggen, mich zu der Sache äußern und das komplette Foto (Übersichtsfoto) einsehen, also nicht nur den kleinen Ausschnitt. Lange Rede kurzer Sinn, abstreiten macht glaub ich keinen Sinn oder täusche ich mich da?

Ich habe zwar noch keinen Bußgeldbescheid bekommen, aber sobald ich bzw. mein Vater die "Angaben zur Sache" macht, wird dieser kommen. Laut Google werden es also wieder 100,0 € + 1 weiterer Punkt in Flensburg, wobei wir schon bei 2 Punkten wären. Ich habe zwar nicht vor in Zukunft weitere Punkte zu sammeln, aber das habe ich nach dem ersten Punkt auch gesagt. Da ich beruflich auf mein Auto bzw. mein Führerschein angewiesen bin, will ich mir (im schlimmsten Fall) in 2 Jahren nicht vorwerfen bzw. anhören müssen, keinen Widerspruch eingelegt zu haben. Laut dem neuen Bußgeldkatalog dauert es ja 2,5 Jahre, bis der Punkt wieder gelöscht wird. Deswegen meine Frage, wie soll ich mich nun weiter verhalten? Laut dem Zeugenanhörungsbogen hat mein Vater ja das Recht (da Elternteil), die Aussage zu verweigern. Da ich aber wie bereits gesagt so scharf auf dem Foto zu erkennen bin, dass es weder mein Vater noch meine Mutter seinen kann, weiß ich nicht ob das wirklich Sinn macht. Früher oder später (über die Versicherung oder Lichtbildabgleich mit dem letzten Vorfall) bekommen die denke ich eh meinen Namen. Desweiteren möchte ich auch ein Fahrtenbuch vermeiden. In dem Fall wird also ein Bußgeldbescheid kommen, wie beim 1. Mal auch.

Lohnt sich ein Einspruch generell bzw. wie stehen die Erfolgschancen. Da es sich um einen fest installierten Blitzer handelt, bin ich ja wahrscheinlich nicht der einzigste Betroffene... was eigentlich auch gegen einen Messfehler spricht. Mal angenommen es steht dort wirklich irgendwo auf der 25 km langen Straße ein 50 km/h Begrenzungsschild bzw. kein Ortsausgangsschild und ich habe es übersehen, kann man trotzdem dagegen Widerspruch einlegen (Ortsunkenntniss, man ist davon ausgegangen es wären 120 km/h erlaubt, Schild übersehen, Termindruck, kein Anlass auf Begrenzung, o.ä.?). Da es höchstwahrscheinlich nur eine 14-tägige Einspruchsfrist gibt und ich leider in der nächsten Zeit nicht mehr in der nähe seien werde, wollte ich lieber jetzt schon mal fragen. Und extra nochmal 800 km hin- und zurückfahren um nach einem Schild zu suchen bzw. Fotos zu machen will ich ungern, am Ende werd ich nochmal auf dem Weg geblitzt bei meinem Glück :D

Gibt es eine Strategie mit möglicher Erfolgsaussicht oder lieber gleich zahlen, Punkt kassieren und Anwaltskosten sparen? Vielleicht etwas blöd hier so etwas zu fragen aber ich hoffe trotzdem auf ehrliche Meinungen :)

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antwort.


-- Editiert von Be2ny am 11.10.2018 00:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Be2ny):
auf keinen Fall ersichtlich das hier eine 50 km/h Begrenzung herscht

Doch. Durch das große gelbe Schild mit dem Ortsnamen drauf das man am Anfang passiert hat...



Zitat (von Be2ny):
Aus Perspektive des Fahrers wirkt es so, als hätte man den Ort schon längst verlassen.

Die Perspektive ist egal, solange man das Ortsausgangsschild nicht passiert hat oder eine Beschilderung andere Geschwindigkeit vorgibt. Wenn beides nicht passiert ist, dürften die Erfolgsaussichten eher übersichtlich sein.

Jedoch macht - wie man immer wieder feststellt - eine genaue Prüfung der Akten durchaus Sinn, oft passieren kleine Fehler beim messen mit großen Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Aufnahmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Natürlich sind Messfehler denkbar. Dass so etwas oft passiert halte ich aber für übertrieben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Einspruch erfolglos bleibt und man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt ist doch bedeutend höher.

Die Behauptung, Schilder hätten gefehlt sollte man schon fundiert begründen können.

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