Hallo,
bin heute mit einen Wert von 1,8
Promille,nach Test durch die anderen Beamten gestellt worden.
Was erwartet mich nun!?
Der Wert wurde nur durch pusten festgestellt.
Danach wurde mir auch Blut abgenommen.
Was erwartet mich nun,besitze keinen Führerschein.
1.8 Promille
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Lass dich doch überraschen!
Ich schätze mal so 2 Jahre auf Bewährung, wenn
Du noch nicht vorbestraft bist.
Wenn's nach mir ginge würdest Du die nächsten 10 Weihnachten auf jeden Fall nicht zu Hause verbringen, denn ich stelle Killer und solche Typen wie Du auf eine Stufe.
Abdul
Bist Du nicht etwas zu hart,mit mir!?
Bin jedenfalls nicht vorbestraft.
Da ich keinen Führerschein besitze,haben sie mich mit einem MTB erwischt.
Getrunken hatte ich allerdings auch nur Bier,und dafür erscheint mir der Wert doch etwas hoch.
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Verusch doch mal selber mal zu überschlagen ob der Wert überhaupt plausibel ist.
Es war ja auch "nur" Bier was ich getrunken habe.
Leider habe ich die Anzeige vom Gerät nicht zu sehen bekommen. Dafür wurde mir Blut abgenommen und alles andern Test sind für mich positv abgelaufen.
Hi,
verstehe ich das richtig - Sie sind Fahrrad gefahren? 1,8 Promille sind allerdings auch auf dem Fahrrad strafbar. Die Prognose von Abdul können Sie getrost vergessen - es wird auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
Gruß vom mümmel
Hallo,
ja ich war mit dem Fahrrad unterwegs.
Was mich jetzt wundert das
auf der Wache kein Protokoll erstellt wurde.
Oder wird diese später erstellt.
Habe keine Erfahrungen in diesen Angelegenheiten.
Wenn du nur 1 Bier hattest, mach dir keine Gedanken. Dann wird dein Blut das der Polizei schon sagen was los ist. Dann bist du auch noch unter der Grenze. Das einzige was noch kommen könnte (meiner Meinung nach) ist das du evtl. auffällig warst.
Falls einer Ahnung hat, möchte er bitte meinen beitrag posten. Auch hier unter Verkehrsrecht von Stan_Marsh
-- Editiert von Stan_Marsh am 01.04.2007 20:54:23
Ähh: MTB = Mountainbike?
Bin beim Lesen des Thread davon ausgegangen, daß der TE ein KFZ ohne Fahrerlaubnis, aber dafür mit 1,8 Promille geführt hat.
@ matrix3
Sie waren also mit einerm Fahrrad unterwegs?
Verwirrung!!!!
Sieht wohl so aus, als ob es ein Fahrrad war...
Er sagte auch nicht "ein" Bier, sondern eben "Bier"...
Nun, dann sorry...
Ich ging auch davon aus das Du einer der Assis bist der sich volltrunken hinters Steuer setzt.
Aber auf'm Fahrrad ohne Lappen..äh.
'n Fahrverbot kommt da wohl nicht in Frage Aber ich schätze mal ein wenig Kohle wirste schon abdrücken müssen.
Gruß
Abdul
Hallo,
ja hätte ja auch gleich schreiben können das es mit dem Fahrrad war.
Mal schauen was nun noch kommt.
@ matrix
Ein Fahrrad gilt auch als Fahrzeug, daher wird man dir Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB
) vorwerfen. Als Ersttäter mußt du mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe dürfte bei 30-40 Tagessätzen liegen. Ein TS entspricht 1/30 deines monatlichen Nettoeinkommens.
Da du noch keine Fahrerlaubnis besitzt, mußt du mit einer so genannten isolierten Sperrfrist rechnen. Das bedeutet, dass du erst nach Ablauf einer bestimmten Frist die Fahrerlaubnis erwerben darfst.
Sollte das Ergebnis der Blutprobe nicht unter 1,6 ‰ ausfallen, wird die Führerscheinstelle vor Erteilung der Fahrerlaubnis den Nachweis einer positiven MPU verlangen, da dies ab 1,6 ‰ vorgeschrieben ist.
Viele Grüße,
barchetta
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