1.8 Promille

1. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
matrix3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
1.8 Promille

Hallo,
bin heute mit einen Wert von 1,8
Promille,nach Test durch die anderen Beamten gestellt worden.
Was erwartet mich nun!?
Der Wert wurde nur durch pusten festgestellt.
Danach wurde mir auch Blut abgenommen.
Was erwartet mich nun,besitze keinen Führerschein.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Lass dich doch überraschen!

Ich schätze mal so 2 Jahre auf Bewährung, wenn
Du noch nicht vorbestraft bist.

Wenn's nach mir ginge würdest Du die nächsten 10 Weihnachten auf jeden Fall nicht zu Hause verbringen, denn ich stelle Killer und solche Typen wie Du auf eine Stufe.

Abdul

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matrix3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Bist Du nicht etwas zu hart,mit mir!?
Bin jedenfalls nicht vorbestraft.
Da ich keinen Führerschein besitze,haben sie mich mit einem MTB erwischt.
Getrunken hatte ich allerdings auch nur Bier,und dafür erscheint mir der Wert doch etwas hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stan_Marsh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Verusch doch mal selber mal zu überschlagen ob der Wert überhaupt plausibel ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
matrix3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Es war ja auch "nur" Bier was ich getrunken habe.
Leider habe ich die Anzeige vom Gerät nicht zu sehen bekommen. Dafür wurde mir Blut abgenommen und alles andern Test sind für mich positv abgelaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

verstehe ich das richtig - Sie sind Fahrrad gefahren? 1,8 Promille sind allerdings auch auf dem Fahrrad strafbar. Die Prognose von Abdul können Sie getrost vergessen - es wird auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
matrix3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ja ich war mit dem Fahrrad unterwegs.
Was mich jetzt wundert das
auf der Wache kein Protokoll erstellt wurde.
Oder wird diese später erstellt.
Habe keine Erfahrungen in diesen Angelegenheiten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stan_Marsh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn du nur 1 Bier hattest, mach dir keine Gedanken. Dann wird dein Blut das der Polizei schon sagen was los ist. Dann bist du auch noch unter der Grenze. Das einzige was noch kommen könnte (meiner Meinung nach) ist das du evtl. auffällig warst.


Falls einer Ahnung hat, möchte er bitte meinen beitrag posten. Auch hier unter Verkehrsrecht von Stan_Marsh

-- Editiert von Stan_Marsh am 01.04.2007 20:54:23

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Ähh: MTB = Mountainbike?

Bin beim Lesen des Thread davon ausgegangen, daß der TE ein KFZ ohne Fahrerlaubnis, aber dafür mit 1,8 Promille geführt hat.

@ matrix3

Sie waren also mit einerm Fahrrad unterwegs?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Verwirrung!!!!

Sieht wohl so aus, als ob es ein Fahrrad war...

Er sagte auch nicht "ein" Bier, sondern eben "Bier"...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Nun, dann sorry...

Ich ging auch davon aus das Du einer der Assis bist der sich volltrunken hinters Steuer setzt.

Aber auf'm Fahrrad ohne Lappen..äh.

'n Fahrverbot kommt da wohl nicht in Frage :) Aber ich schätze mal ein wenig Kohle wirste schon abdrücken müssen.

Gruß
Abdul

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
matrix3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ja hätte ja auch gleich schreiben können das es mit dem Fahrrad war.
Mal schauen was nun noch kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ matrix

Ein Fahrrad gilt auch als Fahrzeug, daher wird man dir Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB ) vorwerfen. Als Ersttäter mußt du mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe dürfte bei 30-40 Tagessätzen liegen. Ein TS entspricht 1/30 deines monatlichen Nettoeinkommens.

Da du noch keine Fahrerlaubnis besitzt, mußt du mit einer so genannten isolierten Sperrfrist rechnen. Das bedeutet, dass du erst nach Ablauf einer bestimmten Frist die Fahrerlaubnis erwerben darfst.

Sollte das Ergebnis der Blutprobe nicht unter 1,6 ‰ ausfallen, wird die Führerscheinstelle vor Erteilung der Fahrerlaubnis den Nachweis einer positiven MPU verlangen, da dies ab 1,6 ‰ vorgeschrieben ist.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.588 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen