1,22 promille

10. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)
1,22 promille

Hallo alle ich mal wieder. Folgendes ist gestern Abend passiert:

eine gute bekannte hatte mich nachmittags abgeolt und wir sind zu ihr weil sie jemanden brauchte mit dem sie über einige Problem reden kann.
Sie ist seelisch am ende weil ihr Ex-Mann es erreicht hat das ihr das Sorgerecht für Ihren Sohn entzogen wird. Weiterhin übt er psychischen Druck auf sie aus indem er ihr das Umgansrecht verweigert trotz richterlichen Beschluss.
Das zum Hintergrund.

Im laufe des Nachmittages und des Abends haben wir dann während des Gespräches einige Vodka/Lemon getrunken. Es war vorgesehen das ich bei ihr übernachte.
Es kam dann so das sie am Ende ziemlich fertig war und wollte das ich nach Hause fahre. Nur hatte ich leider nicht genug Geld fürs taxi mit und sie hatte gar keins.
Sie wollte unbedingt alleine sein. Also fuhr sie mich nach Hause.
Sie bemerkte nicht das sie das Fernlicht anhatte. Die Polizei kam uns entgegen, wendete und hielt sie an.
Was folgte war Alkoholkontrolle vor Ort und ca 40 min später Blutentnahme. Atemalkohol war 1,22 promille. sie hatte ca. 1,5 Std vorher mit dem Trinken aufgehört.

Was wird sie dabei für eine Strafe zu erwarten haben ?

Ich weiss nicht ob es die Strafe mildert oder nicht. Sie lag einmal zwangsweise und einmal freiwillig in Landenkrankenhaus wegen ihrer psychischen Probleme.
Sie soll in Stuttgart am 1.10. eine Umschulung antreten. sie ist also auf ihren Führerschein angewiese.

Gibt es eine Möglichkeit die Sperrfrist zu verkürzen oder gegen Geldauflage auszusetzen ?

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37 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Na da hat sie vor allem erstmal ihrem Mann eine Steilvorlage geliefert. Der begründete Entzug des Sorgrechts ist damit nochmals bestätigt. Ich bin schon mal froh um das Kind.

Soll sie ruhig sagen, dass sie psychisch krank ist. Nach § 315c StGB darf man mit geistigen Mängeln nämlich nicht Auto fahren. Dort steht auch, dass man besoffen nicht Auto fahren darf.

Ich hoffe nur, dass die entsprechenden Stellen einsichtig genug sind und die Person erstmal wieder in die Reihe bringt, bevor man sie auf die Menschheit loslässt.

Möchte sie denn nicht geschützt werden vor kriminellen Leuten? Sicherlich schon und wir , die Allgemeinheit hat auch dieses Bedürfnis. Zudem sehe ich da auch eine gewisse Hilflosigkeit. Man muss die Person vor sich selbst schützen.

Muss denn immer erst was passieren, bis Menschen einsehen, dass sie nicht alle Freiheiten bekommen können?





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" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

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#2
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

@Der Fahrlehrer

Die von mir genannte psychischen Probleme sind erst durch den noch laufende Sorgerechtsprozess entstanden und das sich ihr EX-Mann nicht an das Besuchsrecht hält.

Das es falsch war so zu fahren steht ausser Frage.

Wieviele Menschen greifen wenn geringerer Begleitumstände zu Alkohol oder Drogen?

Sie muss sicher nicht vor sich geschützt werden ... sie braucht provessionelle Hilfe und dan kann ein jeder mal probieren einen Termin beim Psychologen oder Therapeuten zu bekommen hier bei uns in der Stadt sin es Wartezeiten bis zu einem Jahr oder man ist Privatpatient.

Und wo reden wir von Freiheiten??? Die frau hat 18 Jahre ihren FS und noch nie nen Punkt gehabt

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Zu erwartendes Strafmass:

30-40 TS, wobei ein TS 1/30 des monatlichen Nettos entspricht. Weiterhin wird die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein entzogen. Es wird eine Sperrfrist verhängt. Diese dürfte ca. 10-12 Monate betragen. Ihre Krankenhausaufenthalte aus psychischen Problemen sollte sie für sich behalten, denn sonst wird mit ziemlicher Sicherheit eine MPU vor Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis fällig.

Strafmilderung bzw. Verkürzung der Sperrfrist aus beruflichen Gründen wird es nicht geben. Von ihrer bevorstehenden Umschulung wusste sie vor der Trunkenheitsfahrt. Sie hat das Risiko des Verlustes ihrer Fahrerlaubnis (andere Risiken möchte ich jetzt nicht erwähnen) wissentlich in Kauf genommen. Dafür gibt es keine mildernden Umstände. Je nach Bundesland ist eine Sperrfristverkürzung durch Teilnahme an speziellen Seminaren für alkoholauffällige Fahrer, z. B. Mainz77, möglich.

Schätze mal da mußt Du jetzt nochmal als Seelentröster herhalten.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

als Strafe ist hier mit einer Geldstrafe von 30 bis 50 Tagessätzen zu rechnen. Der FS ist so um 9 Monate weg. Daß sie ihren FS beruflich braucht, ist kein Grund, ihn ihr nicht zu entziehen.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

10-12 Monate wäre heftig der Polizist meinte 6 Monate

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

6 Monate ab Rechtskraft des Strafbefehls sind realistisch. Bis dahin war die Fahrerlaubnis dann aber bereits 4-6 Monate vorläufig entzogen was berücksichtigt wird.

Neun Monate inkl. der vorläufigen Entziehung werden imho nicht reichen.

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#7
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Dann wird es sicher auch keine Möglichkeit geben das sie denFS bis zum Urteil wiederbekommt?

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn die BAK nicht unter 1,1 Promille liegt, und davon ist imho nicht auszugehen, bleibt die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

hate was davon gelesen das wenn der letzte drink weniger als 2 std her ist das der blutwert geringer ausfällt weil der atemalkohol höher ist

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Kommt darauf an wieviel Zeit zwischen dem AAK-Test und dem BAK-Test lag. Richtig ist, das man sich bis ca. 2h nach Trinkende noch in der Anflutungsphase befindet, wobei der AAK-Wert schneller steigt als der BAK-Wert. Bei gleichzeitigen Tests 1,5h nach Trinkende dürfte der AAK-Wert also höher sein als der BAK-Wert. Bei zeitlicher Verzögerung der Blutentnahme dürfte sich die Differenz verringern. Aber selbst bei gleichzeitigem Test ist nicht zu erwarten das die BAK unter 1,1 Promille liegt wenn die AAK bei 1,22 liegt. Entscheidend wird aber in jedem Fall der Wert der BAK sein.

edit: Gerade noch einmal nachgelesen. Trinkende bis AAK-Test 1,5h. BAK-Test weitere 40 Min. später. Denke die beiden Werte dürften sehr ähnlich ausfallen.

Berechnung nach der Widmarkformel im Internet unter http://auto.aol.de/PromilleRechner/

-- Editiert von Freudenfeuer am 10.09.2007 19:05:21

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#11
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Alos angehalten wurden wir gegen 22 uhr das letzte hatte sie um ca 21.15 uhr getrunken von da an nur wasser.
zwischen AAK und BAK lagen ca 40 min.
ich mach mir voll die vorwürfe das ich nicht die 12 km gelaufen bin.

gibt es da keine möglichkeit auch gegen höhere geldstrafe ?? sie ist wegen ihrem kind schon genug gestraft

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#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
gibt es da keine möglichkeit auch gegen höhere geldstrafe ??

Nein, die Fahrerlaubnisentziehung dient nur bedingt als Strafe. Durch die Trunkenheitsfahrt hat sich deine Bekannte als charakterlich ungeeignet zum Führen von KFZ erwiesen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung soll sichergestellt werden das sie so schnell nicht wieder (alkoholisiert) fährt und dadurch die Allgemeinheit gefährdet. Lediglich eine Sperrfristverkürzung ist, wie ich bereits erwähnt hatte, evtl möglich. Allerdings erst nach Rechtskraft des Strafbefehls oder ggf. Urteils.

quote:
Alos angehalten wurden wir gegen 22 uhr das letzte hatte sie um ca 21.15 uhr getrunken von da an nur wasser.
zwischen AAK und BAK lagen ca 40 min.
ich mach mir voll die vorwürfe das ich nicht die 12 km gelaufen bin.
Das sind nun aber andere Zeitangaben. Die Differenz zwischen AAK und BAK dürfte dennoch nicht weltbewegend sein. Die BAK wird weder die magischen 1,1 Promille unterschreiten noch die ebenso sehr entscheidenden 1,6 Promille erreichen.

quote:
ich mach mir voll die vorwürfe das ich nicht die 12 km gelaufen bin.
Sorry, für meine harten Worte, aber dafür ist es nun zu spät. Ihr seid sicherlich beide nicht unschuldig, aber verantwortlich ist in erster Linie deine Bekannte denn sie ist gefahren. Lag ja wohl auch an ihr das Du nicht bei ihr übernachtet hast. Eine Alternative wäre aber gewesen mit dem Taxi
noch am Geldautomaten vorbei zu fahren. Aber dafür ist es nun zu spät.

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#13
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Würde es denn schon jetzt etwas bringen wenn sie sich prof. Hilfe holt oder ein Seminar mitmacht?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Für die Strafzumessung dürfte das nicht von Bedeutung sein. Aber es könnte für sie sinnvoll sein um ihre gesundheitlichen und persönlichen Probleme in den Griff zu bekommen.

Unter 1,6 Promille wird keine MPU zwingend angeordnet. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde aber Kenntnis von den psychischen Problemen Kenntnis erhalten rückt die MPU in greifbare Nähe. Auch im Hinblick auf dieses Risiko wäre entsprechende Hilfe durchaus sinnvoll.

Ich verweise zudem nochmals auf die Möglichkeit der Sperrfristverkürzung durch entsprechende Maßnahmen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Nochmal ich,

Du bist verständlicherweise darum bemüht die Strafe so gering wie möglich zu halten. Da gibt es aber imho kaum Möglichkeiten. Sobald die BAK feststeht steht auch der Straftatbestand fest und alles geht seinen Lauf. Allenfalls ein guter und auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt könnte da noch etwas, aber auch nicht viel, zum Positiven ändern. Dadurch würden aber erhebliche Kosten für Anwalt und Gericht entstehen, und es bestünde das Risiko das die psychischen Probleme deiner Bekannten den Behörden bekannt werden (Stichwort MPU siehe oben). Dieses Geld würde ich mir sparen und lieber in sperrfristverkürzende Maßnahmen investieren. Auf diesem Weg ist häufig eine Sperrfristverkürzung von 1-3 Monaten möglich. Ausserdem würde deine Bekannte in sofern davon profitieren als das die Gefahr einer zukünftigen Trunkenheitsfahrt reduziert wird.

Hat deine Bekannte ein Alkoholproblem? Dann sollte sie Hilfe bei Selbsthilfegruppen (kostenlos), Psychologen (kostenpflichtig) und/oder einschlägigen Internetforen (kostenlos) suchen.

Alle psychologischen Massnahmen helfen deiner Bekannten evtl. auch bei der Lösung ihrer sonstigen Probleme. Ein Anwalt nicht.

Deine Bekannte ist jetzt sicherlich an einem absoluten Tiefpunkt. Es liegt jetzt an ihr sich helfen zu lassen und eigene Kraft zu investieren um aus dem ganzen Mist wieder rauszukommen. Jetzt oder nie. Die momentane, sicherlich besch... Situation sollte sie als Chance sehen. Es kann nur noch aufwärts gehen. Als guter Freund wirst Du ihr hoffentlich hilfreich zur Seite stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

@freudenfeuer

Vielen dank für deinen für deine hilfreichen und auch nachvollziehbaren Ratschläge


Nein sie hat kein Alkoholproblem. Es ist bei ihr der schon beschrieben seelische Zustand was ihr Ex macht und behauptet. Das ist u.a. das das Kind vom grossvater missbraucht wird. Sie hat den Gegenbeiweiss durch ärztliche Gutachten belegt. Zusätzlich übt er auf sie noch anderen Terror aus.
Sie hat der Sache der ihr Ex das Sorgerecht bekommt zugestimmt nur das ihr Sohn seine Ruhe hat.
Nur das reicht Ihrem EX nicht er verweigert ihr trotz Urteil das Besuchsrecht.
Was sich da im laufe der Zeit für ein Druck aufbaut kann man sich denken auch wenn man noch nie in einer solchen Situation gewesen ist. Das sie arbeitslos ist kommt noch dazu.
Das mit dem Trinken gestern war Ausnahme es war auch vorgesehen das ich bei ihr übernachte aber dann wollte sie alleine sein.

Wär ich mit Taxi zu Geldautomaten wäre da ca. 40-50 km gewesen bis ich zu hause angekommen. was das kostet kann ich mir im moment nicht leisten

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo Nasevoll, leider kann ich nichts Hilfreiches beitragen. Aber ich wollte mal fragen, hat Dich nicht die Polizei angesprochen, weil Du doch als Beifahrer gewußt hast, daß die Fahrerin getrunken hat. Und es würde mich interessieren, ob Deinerseits eine Mitschuld besteht oder ob sich die Polizei dahingehend geäußert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Hallo Nasevoll,

in welch schwieriger Situation siech deine Bekannte befindet kann ich durchaus nachvollziehen. Damit lässt sich eine TF zwar möglicherweise begründen, aber nicht rechtfertigen. Als sich deine Bekannte ans Steuer gestzt hat war sie sich des Risikos einer TF bewusst. Dabei ist das Risiko des erwischt werdens noch das geringste Risiko. Eins solche Fahrt kann auch mit einem schweren Unfall enden, und dann wären die Probleme ungleich grösser. Nun wollte ich eigentlich nicht mit der Moralkeule schwingen, aber ihr müsst davon abkommen diese TF zu entschuldigen zu versuchen. Das ändert nichts an den Tatsachen und erhöht nur das Risiko einer zukünftigen TF.

Für die Probleme deiner Bekannten gibt es Anlaufstellen die helfen. Aber auch da hat sich deine Bekannte mit der TF keinen Gefallen getan.

In jedem Fall wäre die TF vermeidbar gewesen. Die Flächenabdeckung mit Geldautomaten ist auch in ländlichen Gebieten so hoch das ein derart grosser Umweg mit dem taxi nicht erforderlich gewesen wäre. Die Benutzung des Automaten eines fremden Instituts wäre billiger gewesen als die Folgen der TF. Zudem kann man inzwischen mitunter auch das Taxi mit EC und / oder Kreditkarte zahlen.

Aber all das hilft jetzt nicht weiter. Es ist passiert. Wichtig ist das deine Bekannte jetzt nicht in Selbstmitleid verfällt sondern die Glegenheit nutzt an ihrer Situation etwas zu ändern. Psychologische Hilfe ist wohl angesagt.

@George2306
Die Polizei hat vermutlich nichts gegen den Beifahrer unternommen da er
1.) selbst alkoholisiert war.
2.) nicht der Fahrzeughalter war.

Aber die Frage ist dennoch berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

@George2306

Von mir wurde nichts aufgenommen weder Name noch andere Daten.

Wenn ich mich im Internet richtig belesen habe passiert mir auch nichts. Da es nicht mein Fahrzeug war und ich auch nicht der Fahrer

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

gibt es da keine möglichkeit auch gegen höhere geldstrafe ?? sie ist wegen ihrem kind schon genug gestraft


Ich denke diese Dame hat keine Kohle? Wieso soll sie dann auch noch mehr zahlen, wenn sies eh nicht haben wird? Das darf ja wohl nicht wahr sein. Und außerdem bräuchten dann die Geldigen gar nichts mehr befürchten.

Na und wenn ein Kind schon eine genügende Strafe ist, dann muss ich sagen, das früher mein Hustensaft, den ich als Kind bekommen habe immer 2°C zu kalt war. Deshalb bin ich auch schon genug gestraft. Dann kann ich ja jetzt alles machen...

Dir sollte man für deine Uneinsicht auch gleich den FS zupfen.

Sorry, aber manchmal geht mir das Messer auf.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

@ DerFahrlehrer !

Für mich ist eine Frage eine Bitte auf Antwort und nicht die Bitte seinen Standpunkt in polemischer Art und Weise anderen mitzuteilen !

Wenn dir ein Messer aufgeht dann lies doch einfach nicht diesen Threat und behalt deine Meinung für dich!
Ein halbwegs gebildeter Mitteleuröpäer würde es so machen.... alles was aufregt sollte man aus dem Weg gehen.

Wenn man mit seiner eigene Denkweise beschäftigt ist fehlt einem wohl dieVorstellung das es Verwandte und Freunde gibt die einem finanziell helfen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Sehr verehrter Herr Fahrlehrer,

vielen Dank für Ihren überaus hilf- und aufschlußreichen Beitrag.

quote:
...dann muss ich sagen, das früher mein Hustensaft, den ich als Kind bekommen habe immer 2°C zu kalt war. Deshalb bin ich auch schon genug gestraft. Dann kann ich ja jetzt alles machen...

Das erklärt natürlich Einiges. jetzt da ich es weiss werde ich selbstverständlich entsprechende Rücksicht Ihnen gegenüber nehmen.

quote:
Sorry, aber manchmal geht mir das Messer auf.

Das ging mir beim Lesen Ihrer Beiträge in diesem Thread nicht anders. Hätte nie gedacht das wir doch noch Gemeinsamkeiten finden.

Hochachtungsvoll

Freudenfeuer

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Schade das dein Urlaub schon vorbei ist lieber Schluckauf. Nun sind die schönen Tage der selbst verfassten Texte und der Ruhe und Sachlickeit vorbei.

Nun wird wieder fachlicher Stuss, Anfeindung und so fort unser täglich Brot sein.

Hier wurde schon mehrfach angeregt eine IGNOR-Funktion einzuführen. Das wäre für mich sehr hilfreich und würde mir eine Menge Kosten sparen. Ich muss nämlich nicht jedes Essen 2 mal herstellen und essen. Das erste muss ich leider immer sofort wieder erbrechen, wenn ich deinen Erguss lesen muss.

Wie sagen die Amis: New package, same ****!

Der neue Name macht aus dir eben keinen brauchbareren Schreiberling.




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" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Sehr verehrter Herr Fahrlehrer,

da ich Ihnen versprochen habe Rücksicht zu nehmen beziehe ich keine Stellung zum Inhalt Ihres Posts. Allerdings muß ich doch zwei Irrtümer ihrerseits berichtigen.

1.) Ihre namentliche Spekulation, die ich lange nicht verstanden habe, ist nicht zutreffend.

2.) Mein Urlaub steht noch bevor. Für uns beide ein Grund zur Freude (Schon wieder eine Gemeinsamkeit. Ich fasse es nicht).

Hochachtungsvoll

PS: Seien Sie froh das es die Ignore-Funktion nicht gibt. Sonst würde Niemand Ihre Beiträge lesen können.

-- Editiert von Freudenfeuer am 11.09.2007 20:29:16

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich denke unsere Mitleser sind alt genug und schlau genug, dass sie selbst entscheiden können, was sie lesen wollen.
Das FF nun schon wieder orakelt, was andere Menschen mit eigener Meinung und eigenem Verstand, tun bzw. tun würden, das unterstreicht doch den Inhalt meines Vorpostings.

Raten Sie ruhig weiter ins blaue hinein, manchmal haben Sie ja sogar Glück und landen einen Treffer, mit dem Sie dann mal so richtig glänzen können.

Schönen Urlaub wünsche ich. Möge er ewig andauern.....





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" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Da bin ich ja froh das ich mit meiner Meinung nicht alleine bin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Eigentlich wollte ich mich zu dem Thema nicht äussern...

edit: ...und werde das auch nicht tun.

Deshalb: *Selbstzensur* Originaltext wurde von mir gelöscht.

Schönes Wochenende

-- Editiert von Freudenfeuer am 15.09.2007 19:16:42

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Naja, @ Schrumpfgermane wer sich hier den Nick eines der schlimmsten Nazis auswählt...

Aber sollen die Leute sich selbst darüber Gedanken machen.

Für alle die es nicht wissen: Schrumpfgermane wurde Göppels genannt.

Was sagen wir zu sowas?

Pfui Spinne! Nazis raus!



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" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

0x Hilfreiche Antwort

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