1,1 promille

21. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Johannes K
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
1,1 promille

ein kumpel bei dem ich gestern mit im auto sass wurde nach einer party auf dem nachhauseweg kontolliert und hatte 1,1 promille. er hat eine aussage gemacht dass ihm bewusst war dass er betrunken war und gefahren ist und einige bier getrunken hat.
er ist nicht einschlägig vorbestraft aber wegen kv vorbestraft ist allerdings schon verjährt.
ich habe meinem kumpel geraten sich einen anwalt zu nehmen aber er weigert sich. wie kann ich ihm sonst helfen? sollte er einen anwalt nehmen? wieviel geld kosten ca. anwalt und verhandlung?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wurde denn dein Kumpel beim Fahren erwischt?
Wenn ja, ist ein Anwalt rausgeschmissenes Geld, die Tatsachen stehen fest.
Es gilt in der Regel ein Strafbefehl mit einer Geldbetrag von ca. 30 Tagesätzen und dem Entzug der Fahrerlaubnis für 9 Monate.
Wie alt ist dein Kumpel?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ein Anwalt kostet so 600 Euro - ich sehe da aber auch keinen Sinn drin. Eine Verhandlung wird es nicht unbedingt geben, sondern eher einen Strafbefehl - der kostet 60 Euro.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

600 EUR? Knapp vorbei ist auch daneben. Unter 750 EUR, eher mehr, wird das kaum ein Kollege machen.

Die Strafe dürfte wahrscheinlich etwas höher ausfallen, als zuvor genannt, da der Kumpel augenscheinlich so geistreich war, sich selber in den Vorsatz zu quatschen. Der wird regelmäßig "teurer".

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#4
 Von 
Johannes K
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

der kumpel ist 32 jahre alt und ja, er wurde beim fahren erwischt.

muss er den depperl test machen?

ab 1,1 promille ist ja es dann eine straftat - was würde denn passieren wenn er während in den nächsten monaten trotzdem auto fährt und erwischt wird? haft auf bewährung??

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#5
 Von 
Johannes K
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

und er hat sich nur teilweise in den vorsatz geredet meint er: er hat gesagt er hat ein paar bier getrunken aber dachte nicht dass das schon eine straftat ist. ist das vorsätzlich?


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Für eine MPU war es dann doch zu wenig Alk... Und wenn er ohne FS fährt, darf er mit einer dann deutlich höheren Geldstrafe rechnen, zu der sich dann eine deutlich längere FS-Sperre gesellt. Bei zwei Verkehrsdelikten innerhalb weniger Monate könnten dann übrigens doch Zweifel an der generellen Fahreignung entstehen und es geht evtl. doch ab zur MPU.

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