:-( Drogen am Steuer

7. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Zappelhose
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
:-( Drogen am Steuer

Leider bin ich am 22.12.02 nach der Disco in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Beamten haben festgestellt, dass ich Drogen genommen habe und mich mit auf's Revier genommen. Ich musste eine Blut und eine Urinprobe abgeben etc. Ich habe seit 4 Jahren meinen Führerschein und hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt, bin vorher auch noch nie unter Drogeneinfluss Auto gefahren, das war am 22.12. eine Ausnahme. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Viele Grüsse,
Sandra

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Es kommt eine Ordnungswidrigkeit nach dem StVG in Betracht, die mit einem Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Master_of_Disaster
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde durch eine Verkehrskontrolle zu einem Bluttest aufgefordert und war THC-Positiv.

Wie sollte man sich bei einem Anhörungsbogen äußern, wenn man THC (5,6ng/mL) und THC-Metabolität (27,4ng/mL) im Blut festgestellt wurde.

Eine Rechtsberatung wurde mir empfohlen, doch ich habe keine Rechtschutzversicherung!

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen mich eingestellt!

Was soll ich machen???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen mich eingestellt!<<

Wo ist dann das Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ra.zywicki
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie müssen auch noch damit rechnen, dass das Ordnungsamt Sie zur medizinisch-psychologischen Untersuchung schickt. Sie sollten sich von einem Anwalt beraten lassen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen