vollstreckbaren Titel / Fristen /Rechte ????

16. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)
vollstreckbaren Titel / Fristen /Rechte ????

Hallo,

ich habe im September 2009 einen vollstreckbaren Titel auf Nutzungsentschädigung gegen meine Exfrau errungen.
Dieser Titel besagt, das meine Exfrau mir 3000,- € Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Die Auszahlung der Summe wurde bis zum 31.12.2012 zinslos gestundet, da sie Hartz IV empfängt und noch Kosten an meine Anwältin, aus vorangegangenen Verfahren zahlen muss. Ab 01.01.2013 wird die o.g. Summe mit den üblichen Zinsen verzinst.

Jetzt meine Frage, welche Fristen muss ich einhalten, um einen Anspruch anzuzeigen bzw. nicht zu verlieren. Muss ich meine Ansprüche in bestimmten Zeitabständen wieder beanspruchen um sie nicht zu verlieren und wann kann ich Zwangvollstreckungsmaßnahmen einleiten??????

Meine Anwältin hat mir nur mitgeteilt, das ich Mitte 2011 ein Schreiben mit der Forderung an meine Ex schicken. Weiß jemand, wo ich etwas über die Form dieses meines Schreibens finden kann und muss ich wirklich fast 1,5 Jahre vorher schon Ansprüche anmelden?????

Vielen Dank für Eure Bemühungen und einen schönen Sonntag noch.

-----------------
""

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Aus einem Titel kannst du 30 Jahre lang vollstrecken, Fristen sind dafür sonst nicht mehr zu beachten.
Außer du hättest in irgendeiner Form durchscheinen lassen, daß du den Anspruch nicht mehr betreiben willst, dafür genügt aber nicht, einfach nur jahrelang die Füße still zu halten, dazu bedarf es schon konkreter Taten.

Deine Anwältin will wohl nur rechtzeitig daran erinnern, daß da demnächst was kommen wird.

Im übrigen hoffe ich, die Formulierung bzgl. der Stundung war etwas geschickter (etwa "bis zum 31.12.2012 oder wesentlicher Änderung der finanziellen Situation, was immer früher liegt" ) und nicht pauschal auf den 31.12.2012 gesetzt - ansonsten könnte es passieren, daß die Gegenseite morgen im Lotto gewinnt und trotzdem nicht sofort vollstreckt werden kann. Und bis 2013 ist der Gewinn durchgebracht und du sitzt wieder einer zahlungsunfähigen Gegenseite gegenüber...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.769 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen