ohne Anwalt klagen - welche Kosten geltend zu machen?

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)
ohne Anwalt klagen - welche Kosten geltend zu machen?

Hallo,
wie sieht das aus, wenn ich selbst eine Klage beim Amtsgericht einreichen will? Soweit ich mich erkundigt habe, kann ich das ja ohne Anwalt machen. Welche Kosten kann ich dann geltend machen, die der Beklagte zu zahlen hat, wenn ich gewinne?
Ich müsste ja für die Verhandlung zu dem Gericht beim Beklagten fahren. Die Fahrtkosten muss der Beklagte ja sicher übernehmen, wenn ich recht bekomme? Am Tag der Verhandlung könnte ich ja nicht arbeiten und den Tag kann ich ja sicher auch nicht selbst wählen. Kann ich da Arbeitsausfall geltend machen wenn ich dafür Urlaub nehme?

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8 Antworten
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#2
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

So geht das also in der Justiz zu, na da wundert mich nichts mehr :(

Wobei Herr Duden Portemonnaie schreibt, aber das hilft der Justiz sicher auch nicht mehr aus ihrem Jammertal.

-- Editiert von cuno am 10.10.2007 18:05:31

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Im Prinzip stehen einer Partei, die sich selbst vertritt, Erstattung all jener Aufwendungen zu, die einem Anwalt auch zustehen.


Vielen Dank für die Antwort. Aber was bedeutet das nun genau?

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Für die Kopien erkennen manche Gerichte €.0,50/
A4 Blatt an.

Aber zählen die Original Schriftsätze für das Gericht und die Kopien für eigene Akten auch dazu ?




3x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
briwie
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 20x hilfreich)

Gelten die Kostenberechnungen nur im Falle eines Gewinnes, oder auch wenn beide Parteien zu einem bestimmten Prozentsatz was tragen müssen (z.B. 20 zu 80)?

Ich habe bezüglich der Kostenberechnung was gefunden, weiss aber nicht worauf sich die Paragrafen beziehen (ob sie allgemein geltend sind oder nur für bestimmte Personengruppen):
http://bundesrecht.juris.de/kosto/index.html#BJNR009600957BJNE018602301
§136-§139
Kann da war genaueres zu sagen?




-----------------
"MfG briwie"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Bei Vergleich oder Kostenteilung kann jede Partei seine Kosten festsetzen lassen, anhand
deren die Gesamtkosten vom Gericht gequotelt werden.

Kosten kann man nur nicht geltend machen, wenn
man 100% verliert. Sogar die Kosten von Gegner
fallen dem Verlierer an.

3x Hilfreiche Antwort

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