mündliche Verhandlung / schriftlich?

14. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
alois1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Verhandlung / schriftlich?

Hallo!

In einem Owi-Verfahren wurde ich vor ein Gericht geladen, das allerdings mehr als 500 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Nun sehe ich aber, daß nach §141 ZPO bei großer Entfernung auf ein Erscheinen verzichtet werden
kann.

Doch was hat dies für Auswirkungen? - wohl, daß ich meine Eingaben zur Sache schriftlich mache. Kann die Gegenseite dann denoch vor Ort vor Gericht auftreten (wäre wohl ein deutlicher Nachteil für mich) oder findet dann das gesamte Verfahren in schriftlicher Form statt (so daß ich auf Eingaben der Gegenseite auch reagieren kann)?

Viele Grüße,
Alois

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie schreiben von einem Owi-Verfahren.

Sie sind der Beschuldigte?

Also handelt es sich um einen Strafprozeß und keinen Zivilprozeß. Anwendbar sind dann die StPO und OwiG.

Sind Sie der Beschuldigte richtet sich Ihr eventuelles Nichterscheinen nach § 73 OwiG.





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