Hallo!
In einem Owi-Verfahren wurde ich vor ein Gericht geladen, das allerdings mehr als 500 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Nun sehe ich aber, daß nach §141 ZPO
bei großer Entfernung auf ein Erscheinen verzichtet werden
kann.
Doch was hat dies für Auswirkungen? - wohl, daß ich meine Eingaben zur Sache schriftlich mache. Kann die Gegenseite dann denoch vor Ort vor Gericht auftreten (wäre wohl ein deutlicher Nachteil für mich) oder findet dann das gesamte Verfahren in schriftlicher Form statt (so daß ich auf Eingaben der Gegenseite auch reagieren kann)?
Viele Grüße,
Alois
mündliche Verhandlung / schriftlich?
14. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2008 | 14:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Verhandlung / schriftlich?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Januar 2008 | 19:01
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Sie schreiben von einem Owi-Verfahren.
Sie sind der Beschuldigte?
Also handelt es sich um einen Strafprozeß und keinen Zivilprozeß. Anwendbar sind dann die StPO und OwiG.
Sind Sie der Beschuldigte richtet sich Ihr eventuelles Nichterscheinen nach § 73 OwiG.
Und jetzt?
Schon
266.552
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
35 Antworten