einstellung / nötigigung

30. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)
einstellung / nötigigung

hallo,
ich habe eine anzeige wegen nötiguing (durch zuparken) erhalten. (siehe dazu auch mein posting im verkehrrecht.
das hiet soll KEIN doppelposting werden!mittlerweile weiß ich, dass nötigung ein sog. Offizialdelikt darstellt. d.h. es muß kein strafantrag gestellt werden, der zurück gezogen werden könnte. die strafanzeige reicht, um ein verfahren einzuleiten. wie ist der weitere ablauf? ich werde, so vermute ich zur polizei vorgelden um eine aussage zu tätigen. wer entscheiden nun über eine eventuelle einstellung wegen geringfügigkeit? die POL oder SA? was ist, wenn es eingestellt wird? gibt es kosten, die ich tragen muß? kann ich auslagen o.ä. vom kläger/anzeigensteller zurück verlangen?
bitte mal ein paar allgemeinde infos dazu

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Polizei muss den Vorgang in jedem Fall an die StA abgeben, die dann über eine Einstellung entscheidet. Im Falle der Einstellung entstehen für Sie keine Kosten.

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#2
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi, Sie können die ganze Sache vom Tisch schieben. Der Beschuldigte wird auch eine Aussage machen, wo sie sich nachher entscheiden, Aussage gegen Aussage. Da wird es meistens das Verfahren eingestellt. Das habe ich auch erlebt, als ich immer den Nachbarn angezeigt habe und die Sta. schließen die Akten und das wars. Bei meinen Auto war auch beschädigt und habe Anzeige erstattet und was war, eingestellt, anstatt mal die Ermittlung aufzunehmen. Einst sollte man immer merken, bei solchen Kleinigkeiten lohnt es sich nicht zur Polizei zu gehen. Nix für ungut. Auf jeden Fall brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen wegen die Kosten. Das brauchen Sie nix zu zahlen.

Gruß Ecky

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Im Strafverfahren gibt es kein non liquet, also nicht Aussage gegen Aussage = Einstellung.
Es muss immer geprüft werden, ob der einen Aussage eher gefolgt werden kann als der anderen. Erst wenn das zu keinem begründbaren Ergebnis führt erfolgt die Einstellung (im Zweifel eben zugunsten des Beschuldigten).

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten werden oft Straftaten angezeigt, die aber nicht nachweisbar sind. Der Anzeigende hat ja die Tatbegehung i.d.R. nicht gesehen. Er GLAUBT nur, dass es der Nachbar gewesen ist (womit er ja auch nicht mal falsch liegen muss. Aber eine starke Vermutung ist eben kein tragfähiger Tatnachweis).
Der übliche Vorwurf an die Ermittlungsbehörden fehlt ja da oben auch nicht: Es wurde nicht ermittelt!
Was soll denn bei Beschädigungen eines Autos (darum ist es ja wohl gegangen) ermittelt werden???

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#4
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo waastl.
Es geht nicht um Beschädigung. Der Kläger hatte mich wegen Nötigung angezeigt. Ich blockierte ihn in einer Art Parklücke bedingt durch die Reparaturarbeiten mittels eine Hubsteigers für ca. 5 Minuten. Er gab jedoch mindestens 30 Minuten zu protokoll, welches durch 3 weitere Zeugen jedoch nicht bestätigt werden wird.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ SteigerMan
Ich weiß, das mit der Sachbesch. bezog sich auch auf den Beitrag von Ecky.
Ihren anderen Thread kenne ich. Mir scheint, Sie müssen sich da wohl keine großen Sorgen machen.

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#6
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)

oh Sorry, da habe ich mißverstanden.Habe das nochmal gelesen und spricht das Gegenteil.Hmh, wie konnte ich das nur?
Bitte um Entschuldigung.

Gruß Ecky

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#7
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

danke für Eure Infos. Jedoch zurück zu meiner Frage: wie ist das weitere Verfahren? Anhörungsbogen oder Vorladung zur Polizei? Entscheidet der SA dann schon oder muss man da auch noch mal hin? Wenns eingestellt wird (das sagen ja die meisten hier) bleibt das etwas in "meiner" Akte? Wenn ja wie lange? Wenn ja, welche konsequenzen kann das haben?

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#8
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

nachfrage: welche konsequenzen gibt es für mich in der zukunft? ich muss ja öfters solche arbeiten ausführen, ich kann im einzelfall ja nicht stundenlang warten, bis die verkehrslage die arbeiten zulässt. gibt es behördliche genehmigungen oder so was? parkverbote, vollsperrungen oder ähnliches? was soll man beachten?

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#9
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)

Du wirst nochmal vorgeladen und klärst die Sache. Dann entscheidet die Sta. ob sie es einstellen oder eine Geldstrafe in bestimmten Tagessätze setzen. Aber das glaube ich nix, sie stellen es sowieso ein, weil es da nix schwerwiegend vorliegt. Mache dir kein Kopf. Wenn sie es einstellen, dann hat es keine Konsequenzen für dich. Warte erstmal ab und mache dich nix verrückt. Wenn du schon sagst, die 3 Zeugen sagen etwas anderes als der Kläger was gesagt hat, dann kann die Sta. keine Beweise gegen dich vorlegen.

MfG Ecky

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