Meine Tochter droht nach einer Mahnung die Zwangsvollstreckung . Sie selbst hat kein Einkommen und ich zahle ihren Unterhalt . Vor Jahren habe ich das Haus in dem wir leben, auf Sie überschreiben lassen, habe mir aber den Niesbrauch vorbehalten. Da meine Tochter mittlerweile chron. erkrankt ist, habe ich auch noch eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen, die ich monatlich einzahle. Meine Frage ist: kann bei einer Zwangsvollstreckung bei meiner Tochter, das Haus belangt werden; Mir wurde gesagt, daß sie kein Geld darauf augnehmen könne. solange ich den Nießbrauch hätte.2. kann ich die Rentenversicherung absichern, damit die Alterssicherung nicht umsonst war. Kann ich die bisher von mir selbst eingezahlten Beiträge als Sicherheit für die Schulden auf mich überschreiben lassen?
Zwangsvollstreckung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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--- editiert vom Admin
Da der Nießbrauch als dingliches Recht nach §§ 1030 ff BGB
mE der persönlichen Forderung, wegen der die Zwangsvollstreckung in das Grundstück Ihrer Tochter betrieben wird, gem. § 10 ZVG
im Rang vorgeht und daher bei der Zwangsversteigerung bei der Bestimmung des geringsten Gebots nach § 44 ZVG
auf jeden Fall zu berücksichtigen wäre, würde auch der durch den Zuschlag bewirkte Eigentumsübergang an dem Grundstück Ihrer Tochter auf den Erwerber den Nießbrauch nicht zum Erlöschen bringen - dieser würde also mE auch dem neuen Grundstückseigentümer ggü. gelten.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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Ein bestehender Nießbrauch ist ein relatives Hindernis für die Zwangsversteigerung, so daß im Normalfall kein Verfahren durchgeführt wird, da ein mit dem Nießbrauch belastetes Grundstück keinen Marktwert hat.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Danke für Eure Hilfe, so etwas konnte ich damals nicht voraussehen. Gibt es noch etwas, was ich tun kann? Meine Tochter hat außerdem noch sehr hohe Schulden bei mir (allerdings ist das Haus immer noch mehr wert). Kann man es rücküberschreiben auf mich (obwohl es testamentarisch auf sie übertragen wurde, als mein Mann starb)
-- Editiert von Marry am 20.07.2004 15:04:37
mh, ich denke aber das man die Rentenversicherung der Tochter fänden könnte, schließlich läuft es ja auf ihren Namen?!
--- editiert vom Admin
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