Zwangsvollstreckung

18. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marry
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung

Meine Tochter droht nach einer Mahnung die Zwangsvollstreckung . Sie selbst hat kein Einkommen und ich zahle ihren Unterhalt . Vor Jahren habe ich das Haus in dem wir leben, auf Sie überschreiben lassen, habe mir aber den Niesbrauch vorbehalten. Da meine Tochter mittlerweile chron. erkrankt ist, habe ich auch noch eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen, die ich monatlich einzahle. Meine Frage ist: kann bei einer Zwangsvollstreckung bei meiner Tochter, das Haus belangt werden; Mir wurde gesagt, daß sie kein Geld darauf augnehmen könne. solange ich den Nießbrauch hätte.2. kann ich die Rentenversicherung absichern, damit die Alterssicherung nicht umsonst war. Kann ich die bisher von mir selbst eingezahlten Beiträge als Sicherheit für die Schulden auf mich überschreiben lassen?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Da der Nießbrauch als dingliches Recht nach §§ 1030 ff BGB mE der persönlichen Forderung, wegen der die Zwangsvollstreckung in das Grundstück Ihrer Tochter betrieben wird, gem. § 10 ZVG im Rang vorgeht und daher bei der Zwangsversteigerung bei der Bestimmung des geringsten Gebots nach § 44 ZVG auf jeden Fall zu berücksichtigen wäre, würde auch der durch den Zuschlag bewirkte Eigentumsübergang an dem Grundstück Ihrer Tochter auf den Erwerber den Nießbrauch nicht zum Erlöschen bringen - dieser würde also mE auch dem neuen Grundstückseigentümer ggü. gelten.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ein bestehender Nießbrauch ist ein relatives Hindernis für die Zwangsversteigerung, so daß im Normalfall kein Verfahren durchgeführt wird, da ein mit dem Nießbrauch belastetes Grundstück keinen Marktwert hat.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#4
 Von 
Marry
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Hilfe, so etwas konnte ich damals nicht voraussehen. Gibt es noch etwas, was ich tun kann? Meine Tochter hat außerdem noch sehr hohe Schulden bei mir (allerdings ist das Haus immer noch mehr wert). Kann man es rücküberschreiben auf mich (obwohl es testamentarisch auf sie übertragen wurde, als mein Mann starb)

-- Editiert von Marry am 20.07.2004 15:04:37

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

mh, ich denke aber das man die Rentenversicherung der Tochter fänden könnte, schließlich läuft es ja auf ihren Namen?!

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#6
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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