Zustellung durch Gericht oder Gerichtsvollzieher?

25. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
acquaviva
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustellung durch Gericht oder Gerichtsvollzieher?

Hallo,
ich wurde vor einigen Monaten bei Ebay um 800,- DM betrogen (d.h. habe Vorkasse geleistet aber keine Ware erhalten)! Der Kerl wurde von mir schon angezeigt, abgemahnt und ich habe einen Mahnbescheid erwirkt. So nun kam heute der Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheides. Man hat da zur Auswahl ob die Zustellung vom Gericht veranlaßt werden soll oder ob man selber einen Gerichtsvollzieher beauftragen möchte. Was soll ich tun? Wo sind die Vor- und Nachteile? Was für Kosten entstehen für mich? Wo muß ich mir im Falle des Gerichtsvollziehers einen suchen (bei mir oder beim Schuldner im Ort)? Brauche ich einen Anwalt, oder kann ich das auch alleine durchziehen?
Bitte um schnelle Antwort.

Vielen Dank im Voraus

Gruß
acquaviva

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Laß das das Gericht machen. Die Zustellung hast Du mit dem Gerichtskostenvorschuß schon bezahlt. Den Gerichtsvollzieher entlohnst Du extra, hättest jedoch den Vorteil, ihn sofort mit Zustellung vollstrecken zu lassen. Ist aber untunlich, wie die Erfahrung zeigt. Einen Anwalt brauchst Du zur Beantragung eines VB nicht.

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#2
 Von 
dedopi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
wie kann ich ein mahnverfahren gegenüber jemandem eröffnen, der offensichtlich seine adresse geändert hat, und dessen neue adresse mir nicht bekannt ist?

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#3
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Moin dedopi,

bitte demnächst eigene Fragen als separaten Thread aufmachen, dann haben alle was davon!

Also, bevor du ein Mahnverfahren beginnen kannst, brauchst du zwingend eine zustellfähige Anschrift des Schuldners. Es gibt zwar noch die öffentliche Zustellung, um aber in den Genuss derselben zu kommen sind sehr strenge Voraussetzungen gefragt, die im normalen Mahnverfahren nur sehr selten zutreffen.

Wenn du noch eine alte (richtige) Anschrift hast, kannst du - sofern der Schuldner sich umgemeldet hat - die neue Anschrift über eine Einwohnermeldeamtsanfrage herausbekommen.

Ansonsten: Telefonbuch-CD's (aktuelle) durchsuchen ... usw.

Gruß
D. Scholdei

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#4
 Von 
Ralfi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

kann ein Gläubiger beim Einwohnermeldeamt wirklich selber anfragen (wenn er eine alte Adresse des Schuldners hat)? Ohne Einschaltung eines Anwaltes?
Mein Anwalt meinte ich würde keine Auskunft bekommen... :-(

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#5
 Von 
vader2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

das klappt.
Ich hab durch einen einfachen Anruf beim meldeamt den Ex-Mann meiner Freundin ausfindig gemacht, dessen Aufenthaltsort ihr seit mehreren Jahren unbekannt war. Am alten Wohnort haben die mir den neuen mitgeteilt, ich hab beim neue vorsichtshalber die Bestätigung erfragt und es hat alles ohne Probleme telefonisch geklappt.

-----------------
"Mit freundlichen Grüßen,
Michael"

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