Zustelladresse, §177 ZPO, ZustRG

19. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1950
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Zustelladresse, §177 ZPO, ZustRG

Die Klage gegen einen früheren Arbeitgeber wird nicht angenommen, da lediglich seine Postfach-Adresse bekannt ist, er seine Firmenanschrift herauszugeben sich verweigert und Arbeitsagentur sowie Sozialbehörden, AOK, Knappschaft, den Standpunkt vertreten, Straßenbezeichnung und Hausnummer des AG seien "Sozialdaten" i.S. § 67 SGB 10.
Diese Meinung vertritt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Die Post weigert sich, den Ort des Postamtes zu "verraten", wo das Postfach untergebracht ist. Von der Gewerbebehörde war lediglich zu erfahren, dass dieser Arbeitgber nicht im Gewerberegister aufscheint (obwohl er ein erlaubnispflichtiges Gewrebe gem. §34a GewO betreibt). WAS KANN MAN TUN, damit eine Klage vom Arbeitsgericht doch noch angenommen wird?


-- Editiert von edlub am 19.11.2007 15:39:03

-- Editiert von edlub am 19.11.2007 15:43:23

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Entweder die Adresse herausfinden (gibt es denn keine Schriftstücke wie Arbeitsvertrag oder Kündigung, auf denen die Adresse steht?) oder wenn das absolut nicht möglich ist, dann öffentliche Zustellung.

Im Übrigen müssen ja mal irgendwann Arbeitsleistungen erbracht worden sein. Wo wurden die denn erbracht. Notfalls vorbei fahren und ermitteln ob der AG dort noch ansässig ist.

-- Editiert von eidechse am 20.11.2007 13:20:50

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1950
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Sämtliche Unterlagen sowie der Internet-Auftritt tragen lediglich die Postfach-Adresse, über deren Standort-Filiale auch die Post keine Auskunft gibt. Desgleichen wird diese Briefkastenadresse auch in den Verträgen mit Kunden etc. eingesetzt. Arbeitsort war Sitz des Kunden, ein Firmenfahrzeug ist auf einen anderen Namen zugelassen. Zwischenzeitlich hat die BA entschieden, dass Straßenname und Hausnummer (sic!) auch dem Sozialdatenschutz unterliegen, und beim zuständige Bundesbeauftragten für den Datenschutz wackelt man nur mit dem Kopf. Beim Arbeitsgericht schlug man mir vor, eine Detektei zu engagieren (die mutmaßlich mehr kosteet als den Streitwert).

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.737 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen