Zuschauer in Verhandlung

28. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Y.Köhler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuschauer in Verhandlung

Hallo, hab da ma ne fraaage,
also

habe demnächst eine verhandlung beim amtsgericht, wegen körperverletzung..
das ist ja nicht das problem galub ich, weil ich ja unschuldig bin...
naja wollen wir nicht vertiefen

so.. der Vater von einer ehemaligen Freundin hat mich aber aufn "Kiker" der hat mich schon ein mal angezeigt etc.. er ist landesrichter und wird bestimmt als zuschauer bei der andren verhandlung sitzen!!! ps: (der ist total verückt ;) )

FRAGE:

kann ich den denn als Zuschauer irgendwie verbannen oder wegschicken???, oder so, hab keine lust darauf das der kerl mich studiert um irgendetwas mir anzuhängen... etc..

ausserdem : fühl mich von den extrem bedroht!!


danke schonma im vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>fühl mich von den extrem bedroht!!
Schaut er böse? Da wird man nichts machen können ...

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#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

sind Sie Jugendlicher oder Erwachsener?

Jugendsachen sind nicht-öffentlich, also kein Problem.
Erwachsenenstarsachen sind öffentlich, da werden Sie nichts machen können.

Gruß
Rpfl.

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#3
 Von 
Y.Köhler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

bin 22 jahre

kann da wirklich garnichts machen???
da muss es doch was geben????

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#4
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)

Leider ist es nun mal so, dass Verhandlungen grds. öffentlich sind. Sind Sie sicher, dass der Herr soviel Zeit und Musse hat, sich Ihre Verhandlung anzuschauen? So spektakulär scheint es ja nicht zu sein..Schauen Sie einfach nicht zu ihm hin und konzentrieren sich auf die Verhandlung. Viel Glück!

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#5
 Von 
Y.Köhler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ja der nimmt sich bestimmt zeit.. weil er ne einstweilge verfügung gegn mich durchboxen will wegen seiner tochter... *grrr*

aber anscheinend gibts da nicht wirklich was?!?!

:(

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#6
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

welchen Zusammenhang soll es zwischen der Anwesenheit in der Strafverhandlung und einer einstweiligen Verfügung geben??

Wenn der Mann den Inhalt des Strafverfahrens als Beweismittel in der eV verwenden will, wird er einfach bezug auf die Strafakte nehmen.
Sich die Verhandlung anzusehen, bringt in dme Zusammenhang also garnix.

Ach Ja, du kannst natürlich so biele Freuunde mit zur Verghandlung bringen, dass der Zuschauerraum voll ist. Wenn der Raum voll ist, werden üblicherweise keine weiteren Zuschauer mehr eingelassen. Klappt aber nur, wenn die Freunde vor dem anderen da sind.

Gruß
Rpfl.

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