Zurückweisung auf voriges Verfahren

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Zurückweisung auf voriges Verfahren

Wenn ein Gericht schlampig arbeitet, dass beide Prozessparteien Einberufungen
einlegen müßten, bis wie viele Male würde/könnte das Verfahren von oberem Gericht
auf das Vorinstanzliche zurückgewiesen ?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

"rauf / runter / rauf / runter/ ... "

Aber da verdienen/kassieren doch die RAs nicht weiter, außer Fahrtkosten-erstattung.
Da würden sie ihren Mandanten das "rauf / runter / rauf / runter/ ... " nicht empfehlen
Oder das Gegenteil ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Nee, nee. Jedes rauf runter ist gebührenrechtlich neu zu bewerten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

"Jedes rauf runter ist gebührenrechtlich neu zu bewerten."
Welche Gebühren sind gemeint, Gerichtskosten oder Anwaltkosten ?

Bei Widerspruch geht auf höheren Instanz (rauf), entsteht erneut die Gerichtskosten.
und Anwaltkosten.
Auch bei Zurückweisung (runter) ? Sind doch vorher schon bezahlt.




0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Anwaltskosten (§ 21 RVG ). Für Gerichtskosten gilt § 37 GKG (keine extra Gebühren für unteres Gericht,zusätzliche Auslagen können natürlich entstehen.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Das ist egal, das unterscheiden weder §37 GKG ("keine neuen Gerichtskosten" ) noch §21 RVG ("neue Anwaltskosten" ).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen