Wenn ein Gericht schlampig arbeitet, dass beide Prozessparteien Einberufungen
einlegen müßten, bis wie viele Male würde/könnte das Verfahren von oberem Gericht
auf das Vorinstanzliche zurückgewiesen ?
Zurückweisung auf voriges Verfahren
26. Mai 2009
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Frage vom 26. Mai 2009 | 10:08
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Zurückweisung auf voriges Verfahren
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 26. Mai 2009 | 23:28
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
"rauf / runter / rauf / runter/ ... "
Aber da verdienen/kassieren doch die RAs nicht weiter, außer Fahrtkosten-erstattung.
Da würden sie ihren Mandanten das "rauf / runter / rauf / runter/ ... " nicht empfehlen
Oder das Gegenteil ?
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#3
Antwort vom 27. Mai 2009 | 00:55
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Nee, nee. Jedes rauf runter ist gebührenrechtlich neu zu bewerten.
#4
Antwort vom 27. Mai 2009 | 15:07
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
"Jedes rauf runter ist gebührenrechtlich neu zu bewerten."
Welche Gebühren sind gemeint, Gerichtskosten oder Anwaltkosten ?
Bei Widerspruch geht auf höheren Instanz (rauf), entsteht erneut die Gerichtskosten.
und Anwaltkosten.
Auch bei Zurückweisung (runter) ? Sind doch vorher schon bezahlt.
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