Zivilklage als Privatperson selbst vertreten, welche Kosten können geltend gemacht werden

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)
Zivilklage als Privatperson selbst vertreten, welche Kosten können geltend gemacht werden

Hallo,
ich habe einmal eine Frage bezüglich der Kosten in einem Zivilprozess.
Ich habe als Privatperson geklagt und gewonnen, die Gegenseite (ein Inkassobüro) wurde verurteilt die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Ich hatte bezüglich der Schreiben an das Gericht schon einige Ausgaben ( Einschreiben mit Rückschein, Kopierkosten etc.) , auch habe ich einen Gleittag genommen etc.
Ich bin zwar nach all dem Hin und Her von Jura gepackt worden und werde nebenberuflich Rechtswissenschaft studieren, da mich dies zur Gänze in seinen Bann gezogen hat, allerdings erst im Sommersemester 2016.
Derzeit bin ich nur eine Privatperson, die ihre Klage verfasste, etliche Kopien an das Gericht versendete und am Tage der Verhandlung anwesend war.
Mir ist bewusst das ich (da ich einen Gleittag genommen haben) §20 JVEG greift, das sind 3,50 Euro pro Stunde welche bezüglich der Abwesenheit geltend gemacht werden können, jedoch ersetzt das noch nicht die Gerichtskosten, welche ich vorgerstreckt habe, als auch die Kopier und Postkosten.
Wie ist hier als Privatperson vorzugehen, könnt ihr mir hier weiterhelfen? Ich finde leider nur Abrechnungen im Rahmen der RVG, allerdings bin ich keine juristische Person :-(



-- Editier von Nicolechen am 09.10.2015 21:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn das Urteil rechtskräftig ist (vorher geht es zwar auch, würde ich aber nicht machen) kannst Du einen Antrag auf Festsetzung deiner Kosten nach § 104 ZPO stellen (bei dem Gericht, an dem Rechtsstreit lief). Gleichzeitig sollte beantragt werden, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind.
Was kann geltend gemacht werden?
Selbstverständlich die verauslagten Gerichtskosten. Da reicht es am Ende zu schreiben: Verauslagte Gerichtskosten bitte ich hinzuzusetzen. Kannst aber natürlich auch den Betrag hinschreiben.
Zeit, die du für das Abfassen von Schriftsätzen aufgewandt hast, ist nicht erstattungsfähig.
Portokosten ja. Wobei sicherheitshalber kein Gesamtbetrag geltend gemacht werden sollte, sondern einzeln aufgeschlüsselt; also z.B.: Schriftsatz vom xy , 3,60 € Einschreibekosten; Schriftsatz vom yz, 1,50 € Portokosten usw. Wenn du noch Belege von den Einschreibekosten hast, umso besser. Ev. werden die angefordert oder du kopierst sie gleich und schickst sie mit.
Kopierkosten: Wenn Du in den Copyshop gegangen bist, Belege mitschicken und einfordern.
Falls nicht sollten 0,15 € pro Kopie eigentlich durchgehen. Also z.B. 20 Kopien zu 0,15 € angeben.
Fahrkosten zum Termin kein Thema. Eigenes oder geliehenes Auto: 0,25 pro gefahrenen Kilometer plus ev. Parkgebühren. Öffentliche Verkehrsmittel: tatsächliche Kosten.
Lebst Du mit jemanden zusammen (Ehepartner, Partner, Kind) , arbeitest Teilzeit und der Termin war außerhalb Deiner normalen Arbeitszeit kann sich die Entschädigung für Abwesenheit von 3,50 € pro Stunde auf 14 € erhöhen (§ 21 JVEG ).
War der Gerichtstermin weder in der Gemeinde deines Wohn- noch an Deines Arbeitsortes kann bei entsprechend langer Dauer (eher unwahrscheinlich) noch ein " Fressgeld" hinzukommen.
Mehr fällt mir so spontan nicht ein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Lebst Du mit jemanden zusammen (Ehepartner, Partner, Kind) , arbeitest Teilzeit und der Termin war außerhalb Deiner normalen Arbeitszeit kann sich die Entschädigung für Abwesenheit von 3,50 € pro Stunde auf 14 € erhöhen (§ 21 JVEG ).


Das umfasst Fahrt- und Wartezeit und natürlich die Termingebühr.

Du kannst auch bei den Rechtspflegern anrufen, die müssen Dir helfen, wenn Du nicht rechtsanwaltlich vertreten bist. Dafür gilt eine erhöhte Hinweis- und Fürsorgepflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Termingebühr gibt es nach meiner Kenntnis nur für Rechtsanwälte.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Termingebühr gibt es nach meiner Kenntnis nur für Rechtsanwälte.


Stimmt, ich meinte die Zeit für den Termin.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Signatur:

ein Schelm...wer böses dabei denkt ;)

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