Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Zivi

22. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
mkarp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Zivi

Hallo,

Ich habe am 4.7. mit meinem Zivildienst anfangs im Behindertenfahrdienst und nach einer Versetzung aufgrund eines Taetigkeitsausschlusses im Funkraum des BFD begonnen. Aber auch dort traten bei mir Probleme mit dem Ruecken auf.
Da ich die Einstellungsuntersuchung schon hinter mir hatte (Die Folge war dieser Taetigkeisausschluss), meinte meine Zivildienststelle, dass ich erst eine neue Zivildienststelle brauch, bevor ich eine weitere Untersuchung beantragen kann.
Da mir das unlogisch erschien, habe ich beim Bundesamt fuer Zivildienst angerufen und mich erkundigt, worauf mir gesagt wurde, dass ich einfach nur ein formloses Schreiben ans BAZ senden solle.
Das habe ich nun getan (vor 8 Tagen). Langsam werde ich aber ungeduldig, weil mich meine derzeitige Zivildienststelle versetzen lassen will, da sie fuer mich keine Verwendung hat. Wenn ich jetzt Pech hab, sind die vom Amt so langsam, dass ich irgendwohin zwangsversetzt werd, diese Taetigkeit aber trotzdem nicht ausueben kann.
Deshalb hatte ich die Idee, dass ich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen koennte und damit quasi Einspruch gegen meinen Tauglichkeitsgrad T2 einlegen koennte. Wiedereinsetzung deshalb, weil mir, nachdem mir mein Tauglichkeitsgrad bekannt gegeben wurde, wo ich ja dann das Recht auf Einspruch gehabt haette, die schwere meiner Rückenbeschwerden nicht bekannt waren.
Waere dies rein rechtlich gesehen moeglich?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mkarp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

War meine Frage zu komplex oder zu spezifisch?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alltags-J
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Nein, ich denke über Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht. Dies betrifft lediglich eine Angelegenheit der begründeten Fristversäumnis(bspw. durch Krankheit) und nicht eine solche der Gründe halber. Du kannst folglich damit leider nicht vorher unbekannte und nunmehr bekannte Beschwerden sozusagen "nachmelden". Davon abgesehen, braucht das BAZ mind. 1 1/2 Monate bis zur Bearbeitung - damit wäre Dir also momentan garnicht geholfen.

Daher mit dem Antrag auf Dienstfähigkeitsuntersuchung unbedingt "am Ball bleiben", heißt also dem BAZ in Köln telef. "nachzujagen". Was Deine Zivistelle diesbzgl. meinte, ist tatsächlich kompletter nonsens - vielleicht wollten sie Dich nur loswerden; ich hatte übrigens zu meiner Zivizeit bei der selben Dienststelle 5 DFU's in 13 Monaten.


Beste Grüße




-- Editiert von Alltags-J am 06.08.2005 04:39:13

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