Wiederaufnahme eines Strafverfahrens?

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
jg7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 60x hilfreich)
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens?

Vor 3 Jahren zeigte ich einen gewerblichen Schwarzarbeiter-Beschäftiger bei der Staatsanwaltschaft an, der zugleich Großauftragnehmer von Behörden ist. Zugleich versandte ich darüber an 4 E-Mailempfänger (3 Kunden, 1 Chefredaktion) eine Mitteilung darüber.

2 Wochen nach meiner Anzeige zeigte mich der Schwarzarbeitsunternehmer wg. übler Nachrede an. Seine Anzeige wurde von Staatsanwaltschaft und Polizei meiner vorgezogen und prompt abgewickelt. Mir wurde darauf ein Strafbefehl über 4 x 30 Tagessätze zugestellt, jedoch nur zur Bezahlung von 3 x 30 Tagessätze aufgefordet (für einen Fall bekam ich offenbar Rabatt...). Gegen diesen erhob ich Einspruch. Weitere 2 Wochen später wurde mir vom Staatsanwalt das Einstellen des von mir angestrengten Verfahrens gegen diesen Unternehmer mitgeteilt. Dagegen erhob ich ebenfalls Einspruch.

Bei der Gerichtsverhandlung gegen mich schlug die Richterin nach 5 Minuten gleich vor, das Verfahren gegen mich einzustellen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmte zu unter der Voraussetzung, dass ich meinen Einspruch/meine Anzeige gegen den Unternehmer zurückziehe. Ich stand damals "unter Schock" (erstmals mit 67 vor Gericht...) und war froh, dass alles vorbei ist.

Seither ärgere ich mich über meine Feigheit und grüble, was ich machen bzw. unternehmen kann, damit der Verfahren wieder aufgenommen wird. Heute bin ich mehr denn je davon überzeugt, dass es sich um groß angelegte Schwarzarbeits-Geschäfte handelt und habe auch Beweise. Da darin offenkundig auch korrupte Beamte von Beschaffungsstellen involviert sind und auch die FKS sich in völliger Passivität verhält und Kontrollen/Überprüfungen meiner Anzeigen ablehnt (!) sowie sich nicht einmal die Asphalt-Presse dafür interessieren lässt, weiß ich nicht weiter. Der besagte Unternehmer ist auch politisch aktiv und Träger des Bundesverdienstkreuzes. Er beschäftigt zeitweise mehrere hundert Schwarzarbeiter, darunter über (illegale) Verleihfirmen auch Sozialhilfeempfänger für jeweils 1 - 14 Tage.




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5 Antworten
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#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Anzeige kannst du doch jederzeit erstatten. Dazu mußt du ja noch nicht mal einen konkreten Verdacht äußern, sondern nur Beweismittel vorlegen und "wegen aller in Frage kommenden Straftaten" Strafanzeige zu stellen.

Gefährlich war ja offenbar eher die Entscheidung, bereits vorab Dritte (hier: Kunden) mit konkreten Tatvorwürfen zu konfrontieren, ohne abzuwarten, ob die Beweise überhaupt gerichtsfest sind. Da kommt dann logischerweise eine - in der Regel auch erfolgreiche - Strafanzeige wg. §§186 , 187 StGB .

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sie können natürlich anzeigen was Sie wollen. Allerdings drängt sich etwas der Eindruck auf, dass Sie das Ganze nicht allzu neutral sehen:

Zugleich versandte ich darüber an 4 E-Mailempfänger (3 Kunden, 1 Chefredaktion) eine Mitteilung darüber...Seine Anzeige wurde von Staatsanwaltschaft und Polizei meiner vorgezogen und prompt abgewickelt.

Man soll hier ja mit Prognosen zurückhaltend sein, aber ich kann Ihnen sagen, was herauskommt: Das nächste Verfahren wird eingestellt werden.
Mit der bisherigen Aktion wurde versucht, einen gewissen Rechtsfrieden herzustellen. Man sollte meinen, dass jemand mit 67 alt genug ist, um zu wissen was er tut. Wenn derjenige dann allerdings immer wieder damit anfängt, kann es leicht passieren, dass man ihn für einen Querulanten hält. Ihre von mir eingefügten Zitate drängen das auch einigermaßen auf.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#3
 Von 
jg7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 60x hilfreich)

Ja, werter Philosoph!
Ich bin ein "Querulant" und der Staatsanwalt einer jener Korrupten, die demnächst wohl ebenfalls disziplinarrechtlich zur "Verantwortung" gezogen und als künftiger Amtsrichter (!) strafversetzt werden. Und der Schwarzarbeitsunternehmer wird wohl kaum mehr die Gelegenheit haben, ähnlich seinen Vorgängern "Berater der Bundesregierung" zu werden. Er wird sich wohl mit einem Ehrenprofessor begnügen müssen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12305.05.2010 15:55:36
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Ich bin ein "Querulant" und der Staatsanwalt einer jener Korrupten, die demnächst wohl ebenfalls disziplinarrechtlich zur "Verantwortung" gezogen und als künftiger Amtsrichter (!) strafversetzt werden.


Wieder mal so ein Witz des Tages. Berichten Sie mal vom Ausgang des Disziplinarverfahrens. Ich wette mit Ihnen: Da kommt genau so viel bzw. wenig bei rum wie mit der Strafanzeige.

Bei vielen StA's gibt es eine sogenannte "Abteilung Q" (Sie können ja mal raten, wofür das "Q" steht). Vermutlich sind Sie dort schon registriert und können mit Ihren Schriftsätzen nur noch ein müdes Lächeln herbeiführen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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