Wie Zivilprozess als Beklagter beenden?

30. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
peterk2002
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie Zivilprozess als Beklagter beenden?

Hallo,

nehmen wir folgenden Sachverhalt an.

Käufer und Verkäufer streiten um einen verkauften Gegenstand wegen eines Defektes.

Der Käufer sagt: Der verkaufte Artikel ist defekt.
Der Verkäufer sagt: Der Artikel ist nicht defekt und es liegt nur ein Bedienungsfehler vor.

Der Verkäufer hat sich von einem „Fachmann" bezüglich des verkauften Gegenstands beraten lassen, der ihm mitteilte, dass ein Bedienfehler vorliegen muss.

Der Käufer verklagt den Verkäufer auf Schadensersatz.

Da der Verkäufer auf die Einschätzung des Fachmanns vertraut, reagiert er mit einer Klageerwiderung und bestreitet den Defekt. Er beantragt, das Gericht solle ein Sachverständigengutachten veranlassen.

Das Gericht möchte einen Zeugen des Käufers vernehmen und danach ein Sachverständigengutachten anordnen.

Nun stellt sich heraus, dass der „Fachmann" des Verkäufers sich geirrt hat und mit hoher Wahrscheinlichkeit doch ein Defekt am Gerät vorliegt, statt nur ein Bedienfehler.

Der Stand der Dinge ist somit:

Zivilprozess läuft, aber Zeugen wurden noch nicht gehört und noch kein Gutachten angefertigt. Damit sind die größten Kostenpositionen des Prozesses noch nicht aufgelaufen.

Ein weiterer Ablauf des Zivilprozesses wäre für den Beklagten finanziell von Nachteil. Es würden weitere hohe Kosten produziert und der Beklagte würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unterliegen – somit die Kosen tragen.

Der Beklagte möchte nun den Zivilprozess beenden und dem Kläger den geforderten Schadensersatz zahlen, den er in der Klage geltend machte.

Wie ist da die Vorgehensweise?

Einfach an den Kläger das Geld, was er in der Klage forderte überweisen, das dem Gericht mitteilen und um Kostenentscheidung bitten?

Welche Möglichkeiten gibt es noch? Mit welchen Vor- und Nachteilen?

Es geht auch darum, dass eben *kein* Urteil geschrieben wird, in dem irgendwelche Feststellungen vom Gericht getroffen werden. Sozusagen eine Zahlung des gewünschten Schadensersatzes an den Kläger ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ist das überhaupt in dem Stadium des Verfahrens noch möglich?

Danke für Eure Antworten.

Grüße
Peter

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1 Antwort
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#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Entweder man setzt auf einen Vergleich und hoffe, damit etwas billiger wegzukommen oder man bezahlt die Klageforderung. Dann wäre der Rechtsstreit vom Kläger für erledigt zu erklären und nur noch über die Kosten zu entscheiden (die durch die Zahlung aber wohl beim Beklagten blieben).

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