Wie Sicherheitsleistung zurückbekommen??

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Wie Sicherheitsleistung zurückbekommen??

Wir wurden aus dem Haus geklagt mit einer unglaublichen Lügengeschichte, die es durch zwei Instanzen geschafft hat. Das hätten wir nie für möglich gehalten. Um Zeit für den Umzug zu haben, haben wir beantragt die Zwangsräumung auszusetzen. Dafür mussten wir 2000€ hinterlegen. Nun sind wir seit 6 Monaten ausgezogen und haben unsere Sicherheitsleistung zurück haben wollen. Alles stand mit im Urteil welches ich in Kopie mit eingereicht habe. Jetzt wollen die einen Beweis dafür, daß der Vermieter von der Sicherheitsleistung in Kenntnis gesetzt wurde. Einen Einschreibebeleg. Den habe ich nicht, weil das direkt bei der Wohnungsübergabe angesprochen wurde und der Vermieter ja vom Gerichtsvollzieher über alles informiert wurde, als der die Räumung aufgrund der Bewilligung nicht durchführte.
Der Vermieter hat ein Übergabeprotokoll unterschrieben und Geld für die Einbauküche bezahlt, die er laut Vertrag im Falle unseres Auszugs zurückkaufen würde. Damit war das für beide Seiten abgehakt.
Da er all die Jahre falsch oder gar nicht abgerechnet habe, habe ich nach Auszug die haushoch überzahlten Nebenkosten zurückgefordert. Um nicht zahlen zu müssen, hat er einen Haufen angebliche Schulden aufgelistet, die wir bei ihm hätten. Nichts davon stimmt, aber die Erfahrung zeigt, daß der für alles einen findet, der das bezeugt oder ihm eine Rechnung schreibt. Von daher kann man jetzt nicht nachträglich hingehen und sich eine Unterschrift holen, dann würde er das Geld einfach einsacken.
Ich verstehe nicht ganz wofür diese Sicherheitsleistung gut sein sollte? ich dachte, es ginge um Kosten die entstehen könnten, weil wir nicht zum gesetzten Termin ausgezogen sind. Soweit ich weiß entstanden ihm keine Kosten. Er wohnte bei einer alten Freundin und sein Zeug stand im Haus seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die verstorben war,. Natürlich würde er in so einem Fall, wenn er jetzt an die Sicherheitsleistung erinnert wird, von den Beteiligten irgendwelche Quittungen bekommen, die die >Sicherheitsleistung einfach auffressen. Was kann ich nun tun, damit ich nicht zum wiederholten Mal diesen Leuten zum Fraß vorgeworfen werde?
Was dürfte es jetzt überhaupt noch behaupten, wenn es bis dato nicht Thema war?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119524 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Jetzt wollen die

Wer ist "die"? Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts?

Die rücken die Sicherheit natürlich erst raus, wenn sie nicht mehr benötigt wird.



Zitat (von papalagi):
ich dachte, es ginge um Kosten die entstehen könnten, weil wir nicht zum gesetzten Termin ausgezogen sind. Soweit ich weiß entstanden ihm keine Kosten.

Doch, Nutzungsentschädigung wegen der Vorenthaltung der Mietsache könnte entstanden sein. Oder wurde weiter die Miete gezahlt?
Auch andere Formen von Schadenersatz (Mietschäden, GV-Kosten, ...) wären denkbar.



Zitat (von papalagi):
Einen Einschreibebeleg. Den habe ich nicht,

Das kann man ja noch korrigieren in dem man ihn jetzt informiert.



Zitat (von papalagi):
weil das direkt bei der Wohnungsübergabe angesprochen wurde und der Vermieter ja vom Gerichtsvollzieher über alles informiert wurde,

Dann sollte man als erstes mal versuchen, ob man an das Protokoll des GV herankommt und schauen ob da drin steht, das der VM informiert wurde.
Das sollte normalerweise auch reichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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