Hallo, ich habe soeben vom Gericht erfahren, dass der klagefreudige Anwalt meiner Frau in einem zivilrechtlichen Verfahren eine Klageänderung eingereicht und das Gericht teilt mir mit, dass dadurch das Amtsgericht nicht mehr zuständig ist (vermute mal weil nun > 5000€).
1. Frage: Abgesehen davon, dass die Anschuldigungen insgesamt nur absolut irre Vermutungen der Gegenseite sind, würde mich nun interessieren, ob ich gem. $263 ZPO mich beschweren kann bzw. Widerspruch einlegen kann ? Inhaltlich betrifft die Klageeerweiterung eine ganz neue Forderung, deren einzige Analogie ist, dass sie gegen mich ist.
Ich werde bisher nicht anwaltlich vertreten, weil ein Anwalt mir gesagt hat, dass die Anschuldigungen dermaßen grotesk sind dass ich das ohne Anwalt hinbekomme.
2. Frage Kann ich mich ggf auch vor dem Landgericht selbst vertreten, oder muß ich dann in die Rechtsanwaltsmühle :-) ?
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Widerspruch zu Klageänderung
15. August 2009
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Frage vom 15. August 2009 | 15:41
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 19x hilfreich)
Widerspruch zu Klageänderung
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#1
Antwort vom 16. August 2009 | 10:34
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 186x hilfreich)
@Jo
Sollte die Abweisung an das nun zuständige Landgericht per Beschluss getroffen sein, kannst du Beschwerde einlegen. Das wird aber m.E. nicht viel bringen.
Beim Landgericht kannst du dich nicht selber vertreten und musst einen Anwalt bemühen.
Achtung: Sollten hier Fristen laufen, schnellstens einen aufsuchen.
Wie in dem anderen Thread schon geschrieben, bist du zunächst Kostenschuldner deines Anwaltes. Solltest du aber obsiegen, kannst du dir die Kosten wiederholen, vorausgesetzt es besteht Leistungsfähigkeit.
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