wegen (jetzt durch ein GU) nachweisbaren Prozessbetrugs der Beklagten ist meine Klage auch in der Berufung abgelehnt worden. Die Beklagte hat nachweislich und vorsätzlich falsch vorgetragen. Nachdem ich mir nun das teure GU habe erstellen lassen, welches die Falschaussage eindeutig (da technisch nachweisbar) widerlegt, habe ich nun Strafanzeige wegen Falschaussage und Prozessbetrug gegen die Beklagte gestellt. Diese hat aber bei Gericht einen Kostenfestsetzungsbescheid (wegen der Klage gegen Sie) für das von mir durch ihren Betrug verlorene Verfahren erwirkt. Was kann ich tun. Widerspruch einlegen und beantragen, dass der Bescheid ausgesetzt wird, da gegen die Beklagte ermittelt wird? Danke für eine konkrete Info.
Ich habe in der Vergangenheit wegen dem Verfahren schon enorme Kosten gehabt und kann mir anwaltliche Unterstützung im Moment nicht leisten, muß aber jetzt wohl sofort reagieren wegen der angedrohten Zwangsvollstreckung im Falle der Nichtzahlung.
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Widerspruch Kostenfestsetzungsbescheid
10. Januar 2010
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Frage vom 10. Januar 2010 | 12:05
Von
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Widerspruch Kostenfestsetzungsbescheid
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#1
Antwort vom 12. Januar 2010 | 16:07
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