Hallo,
wollte nur mal nachfragen, was den in der Regel so auf einen zukommt, wenn man eine Privatperson "Trottel" genannt hat. Ist das überhaupt der Rede wert und mit was müsste man dann halt an Strafe rechnen?
Cu
Tom
Was blüht bei "Trottel" gegen Privatperson?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Das hängt ganz an den Umständen, wer das wann wie zu wem gesagt hat.
Will heißen, es macht schon einen Unterschied, ob das Herr Müller zu seinem Nachbarn unter vier Augen in seinen Bart murmelt oder ob Herr Schulze das vor 500 Zuschauern seinem Chef auf der Hauptversammlung entgegenbrüllt.
Und ob der Beleidigte es beweisen kann, nehme ich an.
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Gehen wir davon aus, dass er einen Zeugen hätte.
@Mahnman:
das ist ein vielverbreiteter Irrglaube, dass man immer einen Zeugen haben muss. Logisch - ein Zeuge erleichtert es in einem gewissen Maße! Aber wer will schon wissen, ob ich mich nicht mit meinem Zeugen abgesprochen habe und irgendeinen alleindahinlaufenden Mann bei einer Polizeistreife anzeige, dass er dieses oder jenes gesagt/getan hätte.
Der Richter (und im Vorfeld der StA) entscheidet über die Glaubwürdigkeit der verschiedenen Aussagen und so kann auch dem alleinigem Zeugen/Angeklagten mehr geglaubt werden, als den 5 Zeugen, die alle Saufkumpanen sind, in der selben Wohnung wohnen und den anderen schon seit Jahren hassen.
Der Begriff Trottel stellt m.E. keine sonderliche Beleidigung dar, neben der Einstellung wird hier vermutlich auf den Privatklageweg verwiesen (wenn überhaupt). Aber es kommt, wie bereits richtig dargestellt, auf die Umstände an!
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Bei Aussage gegen Aussage dürften aber doch immer Zweifel bestehen, oder?
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