Angenommen:
Auf Klage verurteilt ein Richter den Beschuldigten, seine Angaben an Eides statt zu versichern.
Nach Aufforderung durch den Kläger passiert nichts.
Nun beantragt der Kläger ein Zwangsgeld zu verhängen.
Wird der Richter das Zwangsgeld zunächst erst androhen, oder es gleich verhängen, so dass man die Sache sofort dem Gerichtsvollzieher übergeben kann, oder wie läuft so etwas ab?
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Wann wird das Zwangsgeld erhoben?
26. August 2009
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Frage vom 26. August 2009 | 14:58
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Wann wird das Zwangsgeld erhoben?
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#1
Antwort vom 27. August 2009 | 10:19
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Das Zwangsgeld wird ohne vorherige Androhung erhoben; vg. §§ 889,888 ZPO
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