Hallo,
wann verjähren folgende Forderungen:
Eine Kaufmann mietet im Jahr 2004 des öfteren Räumlichkeiten einer Firma für gewerbliche Zwecke an. Dabei werden Vorauszahlungen für Verbrauchskosten fällig. Teilweise zahlt der Kaufmann mehr als er verbraucht. Diese Überzahlungen will er nun zurück.
Wann verjähren diese Forderungen?
Mir wurden Zeiträume zwischen zwei und vier Jahren für die Verjährung genannt. Die Verjährung sollte jeweils am Jahresende beginnen.
Ist das richtig?
Wann tritt Verjährung ein?
4. Januar 2006
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Frage vom 4. Januar 2006 | 15:05
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 15x hilfreich)
Wann tritt Verjährung ein?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2006 | 15:27
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 4. Januar 2006 | 15:37
Von
Status: Schüler (282 Beiträge, 187x hilfreich)
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