Vorladung als Zeuge (Nichterscheinen)

26. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
r0nnY
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung als Zeuge (Nichterscheinen)

Hallo,wie hoch kann der Betrag in folgendem Fall sein wenn ich nicht zur Zeugenaussage erscheine, den ich wollte an einer Studie teilnehmen und ich kann sie nicht unterbrechen da ich sonst die Aufwandsändschädigung nicht bekomme.

Beim Verdächtigen der auf Bewährung ist wurde ein Joint(während dem Konsum) von Zivilbeamten(Hundertschaft) gefunden.
Es waren ca. 5 weitere Personen dabei die ich nicht kannte.
Der Vorfall fand im westlichen Teil NRW's statt.

Welche von mir verursachten Kosten können entstehen?
Den ich glaube nicht das wegen mir die Verhandlung nicht vollendet werden kann.

Wie hoch kann das Ordnungsgeld ausfallen?
Den ich weiß nicht mehr als ich hier geschildert habe und meines erachtens hat das keinen Wert den das haben die Beamten ja schon festgestellt.

Oder gibt es andere möglichkeiten auszusagen?

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus.

mfg r0nnY

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-- Editiert r0nnY am 26.09.2012 15:37

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Meistens gibt es so 100 bis 200 Euro Ordnungsgeld - es kann aber auch mehr werden, z. B. hier: http://blog.strafrecht.jurion.de/2012/04/zeuge-erscheint-nicht-das-kann-teuer-werden/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=zeuge-erscheint-nicht-das-kann-teuer-werden&utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=zeuge-erscheint-nicht-das-kann-teuer-werden Das Gericht kann aber auch Ihre Zwangsvorführung zum nächsten Termin anordnen.

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-- Editiert muemmel am 26.09.2012 16:39

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

100-200 € ist realistisch. Das Höchstmaß liegt bei 1000 €. Das Gericht kann Sie auch zwangsweise zu einem neuen Termin vorführen lassen. Von dem Termin erfahren Sie dann, wenn es morgens klingelt - oder auch schon am Abend davor. Das lässt sich dann noch schlechter planen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Zusätzlich zum Bußgeld beachte man auch § 51 Abs. 1 S. 1 StPO :

quote:<hr size=1 noshade>Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt <hr size=1 noshade>

Das sind dann z. B. Reisekosten der anderen erschienenen Zeugen (die nun wegen Ihnen ein 2. Mal anreisen müssen), ggf. auch die zusätzlichen Anwaltskosten des Angeklagten (der nun wegen Ihnen seinen Anwalt für einen weiteren Termin bezahlen muss). Vielleicht ist auch noch ein Sachverständiger dabei usw...
Das natürlich nur im worst case, wenn z. B. Ihr Ausbleiben dazu führt, dass eine komplett neue Hauptverhandlung stattfinden muss, weil etwa das Gericht nicht die dreiwöchige Unterbrechungsfrist einhalten kann, in dem noch ein Fortsetzungstermin anberaumt werden kann.

quote:<hr size=1 noshade>ich wollte an einer Studie teilnehmen und ich kann sie nicht unterbrechen da ich sonst die Aufwandsändschädigung nicht bekomme. <hr size=1 noshade>

Wetten, dass Sie das können?

Ich würde an Ihrer Stelle den Sachverhalt mal dem Gericht schriftlich mitteilen und hoffen, dass der Termin verlegt wird bzw. Sie an einem anderen Tag vernommen werden. Einfach so ausbleiben wäre jedenfalls aus ziemlich vielen Gründen eine ganz schlechte Idee.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Danke für den Hinweis mit den Kosten, das hatte ich vergessen. Das ist aber wichtig, weil dagegen das Ordnungsgeld ein Klacks sein kann.

Für den Zeugen:
Das Erscheinen eines Zeugen ist Staatsbürgerpflicht. Es kommt dabei überhaupt nicht darauf an, ob das dem Zeugen in den Kram passt. Er kann allenfalls vorher beim Gericht höflich anfragen, ob nicht auf ihn verzichtet werden kann. Lautet die Antwort nein, hat er zu erscheinen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
r0nnY
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die schnellen Antworten habe mit dem Bearbeiter telefoniert aber Sie war sehr unfreundlich, meinte steht alles auf der Vorladung und kannst auch weg bleiben nachm Motto dann siehste was passiert.

Gibt es andere Möglichkeiten wo ich mich melden könnte und meine Situation schildern kann oder um Entschuldigung bitten?
oder sollte ich es schriftlich versuchen?

@von wastl
habe schon beim Unternehmen gefragt an dem ich die Studie durchführen will und die meinten es ist nicht möglich einfach zu gehn ist auch verständlich den es handelt sich um einen stationären Medikamententest der ca. 29 Tage dauert. Mein Termin wäre am 2. Studientag.


mfg r0nnY

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Machen Sie es schriftlich, dann wird es dem Richter vorgelegt.

Ansonsten verstehe ich das Problem. Aber wie gesagt, das ist kein Grund. Aber schreiben Sie es auf alle Fälle ans Gericht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
r0nnY
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

okey, melde mich wenns was neues gibt

1x Hilfreiche Antwort

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