Vorladung / Ermittlungsablauf

20. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pizzafahrer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung / Ermittlungsablauf

Hallo,

es wird mir ein Verstoß gg. §29 StVO (übermäßige Straßenbenutzung / illegales Straßenrennen) vorgeworfen.
Dabei geht es aber wohl eher um die übermäßige Straßenbenutzung (was ich trotzdem nicht nachvollziehen kann). Dazu habe ich einen Termin zur Voladung an einem Feiertag zwischen 18 und 19 Uhr. Der einzelne Polizist der mich außer Dienst angezeigt hat, ist alleiniger Zeuge und führt nun die Verhandlungen. Es wurden keine Video-, Bildaufnahmen o.ä. gemacht.

Was mir komisch vorkommt ist der Termin und Uhrzeit, sowie dass ich von nur einem Polizisten angezeigt wurde, der alles alleine macht. Also auch der Zeuge ist und den Fall behandelt. Ist das alles richtig so?

Danke


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Polizist führt keine Verhandlung und behandelt auch nicht den Fall. Er hat Sie höchstens vorgeladen zur Anhörung und führt die Ermittlungen durch. Das darf er, und anhören darf er Sie auch abends.

Ansonsten lesenswert zu Vorladungen:

http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/vorladung-zur-polizei/

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