Durch ein Fristversäumnis meines Steuerberaters ist mir ein Schaden entstanden. Um Schwierigkeiten mit seiner Berufsvertretung zu vermeiden, hat er sich mit mir außergerichtlich auf eine Schadenswiedergutmachung geeinigt und hat mir das Geld in Teilzahlungen überwiesen.
Kann er, falls er später unsicher ist, ob er Schuld hatte, vesuchen, das Geld von mir vor Gericht wiederzubekommen, und wenn ja, gibt es eine Frist? Ab der ersten Zahlung oder ab der letzten?
-- Editiert von Betra am 01.04.2004 18:31:02
Verjährung - Fristversäumnis meines Steuerberaters
1. April 2004
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Frage vom 1. April 2004 | 18:27
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
Verjährung - Fristversäumnis meines Steuerberaters
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#1
Antwort vom 3. April 2004 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Wenn Ihr Euch außergerichtlich auf Wiedergutmachung geeinigt habt, hat er doch die Schuld anerkannt !? Oder zahlt er "unter Vorbehalt" (der Schuld)? Falls ja, Schuldanerkenntnis geben lassen.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 7. April 2004 | 11:48
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
Wenn sie als anerkannt durch Zahlung gilt, dann ist alles OK. Unter Vorbehalt hat er nicht bezahlt.
Danke!
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#3
Antwort vom 23. April 2004 | 15:57
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 45x hilfreich)
Für den Widerruf eines Vergeleiches gibt es - wie überall - bestimmte Fristen. Ich glaube, die liegt bei etwa einem Monat. Die Sache sollte also gegessen sein.
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