Verjährung - Ab wann verjährt die Leistung des Notars?

9. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)
Verjährung - Ab wann verjährt die Leistung des Notars?

Hallo habe folgende Frage:

Angenommen ich lasse mir von einem Notar einen
Vorschlag für einen Erbvertrag ausarbeiten

Die Angelegenheit wird hinfällig und ich lasse alles ruhen.
Ab wann verjährt die Leistung des Notars?

Danke für einen Tipp.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Eine "Leistung" kann in dem Sinne nicht verjähren.

Du meinst vermutlich, wann der Anspruch des Notars auf Honorierung verjährt, oder? Das wäre nach 3 Jahren zum Jahresende (wenn die Sache in 2009 war, also zum 31.12.2012).

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#2
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

Du hattest recht, ich meinte Honorierung.
Vielen Dank!

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