Verhandlung schriftlich oder mündlich

3. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Verhandlung schriftlich oder mündlich

Hi Leute,

Ich habe zur Zeit als Kläger ein Verfahren an einem Amtsgericht laufen. Dem Gericht wurde jetzt schon ein halbes Jahr die Sachlage mit Briefen von mir und dem gegnerischen Anwalt vorgetragen. Es geht darum, dass ein Käufer ein Artikel der als Päckchen verschickt wurde nicht erhalten hat. Ich habe aber 2 Zeugen, die einmal bestätigen können, dass sich der Artikel imPäckchen befand und einmal, dass dieser auch abgeschickt wurde. Das habe ich so auch dem Gericht vorgetragen. Der Gegnerische Anwalt hat dem gericht jetzt vorgeschlagen, die Verhandlung im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Sehe ich das richtig, dass dies eher schlecht für mich wäre, da zeugen aussagen nur im mündlichen verfahren berücksichtigt werden!?

mfg

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7 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Sehe ich das richtig, dass dies eher schlecht für mich wäre, da zeugen aussagen nur im mündlichen verfahren berücksichtigt werden!?


Sollten die Zeugenaussagen entscheidungsrelevant sein, ist das Gericht verpflichtet, diese zu befragen, andernfalls würde Ihnen das Gericht das grundrechtlich garantierte Recht des rechlichen Gehörs verweigern.

Die Frage ist, ob wirklich - ohne dass die Beobachtungkette abbricht - die Zeugen den kompletten Weg des Pakets bezeugen können. Wenn der eine Zeuge nur sagen kann, dass Sie die Ware in EIN Paket gepackt haben und der ander nur bezeugen kann, dass sie EIN Paket vergeschickt haben, ist der Wert der Zeugenaussage fraglich bzw. genau genommen nicht gegeben. Denn was in der Zwischenzeit mit dem Paket passiert ist, könnte dann in diesem Fall keiner von beiden bezeugen. Dann könnte es durchaus sein, dass die Zeugen nicht vernommen werden.

Behauptet denn die Gegenpartei kein Paket bekommen zu haben oder ein Paket, aber nicht mit dem erwarteten Inhalt?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 04.10.2011 00:29

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wichtige Frage: Sind Sie ein gewerblicher Verkäufer?

Dann ist es nämlich völlig egal, ob Sie das Päckchen verschickt haben oder nicht, denn dann tragen Sie das volle Transportrisiko.

Vielleicht sollten Sie mal darlegen, was der gegnerische Anwalt inhaltlich so vorbringt. Vielleicht kann man dann einschätzen, worum sich der Kern des Streits überhaupt dreht.



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"justice"

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#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Bei einem Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer an Verbraucher ist es richtig, was justice005 sagt, denn der Gefahrenübergang ist der Zeitpunkt,in dem der Verbraucher die Ware erst in Empfang genommen hat . .....................................................Ist es aber ein Versendungskauf (privat an privat) ist der Gefahrenübergang mit Übergabe an die Post oder an einen Spediteur, wenn die Lieferung an einem anderen als dem des Erfüllungsortes (bei Warenschulden Wohnsitz des Lieferers) erfolgt. Der Käufer trägt dann die Kosten. Ob das Gericht dem Antrag überhaupt stattgibt, ist ja wohl noch offen.

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#4
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Also ich habe als privatperson ein Päckchen verschickt. Der Empfänger hat aber behauptet nichts bekommen zu haben. Ich habe einen Zeuge, der gesehen hat, wie ich das Päckchen eingepackt habe. Dieser hatmich zur Filiale gefahren und ist im Auto sitzen geblieben. Aus dem Auto kann man sehen wie ich in die Filiele gehe. 1 Meter nach der Tür gibt man das Päckchen am. Sieht man verschwommen durch eine glastür. Die postmitarbeiterin kann bestätigen, dass ich ein päckchen abgegeben habe.
Nebenbei. Der Käufer hat den gleichen Artikel 3 monate nach erwerb auch bei eBay verkauft.

Ist nun mündlich oder schriftlich besser?
Mein Antrag auf PKH wurde abgelehnt. Ich müsste somit 75€ zahlen, damit der Prozess überhaupt weitergeht. Streitwert ist ca.€ 130. Wie schätzt ihr das ein? Weitermachen? Wenn ich jetzt aufhören würde müsste ich doch zusätzlich noch die Anwaltskosten des Gegners zahlen richtig? Wie läuft ein mündlicher Prozess eigentlich ab?

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#5
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Dieser hatmich zur Filiale gefahren und ist im Auto sitzen geblieben. Aus dem Auto kann man sehen wie ich in die Filiele gehe. 1 Meter nach der Tür gibt man das Päckchen am. Sieht man verschwommen durch eine glastür.


Lotterie. Der eine Richter sagt "das genügt mir, ein Copperfield-mäßiger Pakettausch ist für mich lebensfremd", der andere sagt "Beweis ist mir nicht eindeutig genug, der Zeuge hat nicht genau gesehen, was er bezeugen soll".

quote:
Ist nun mündlich oder schriftlich besser?


Schriftlich hieße, deine Zeugen sind für das Gericht irrelevant. Das wäre dann eher schlecht, denn dann kannst du definitiv nicht beweisen, die Ware abgeschickt zu haben und wirst wohl unterliegen.

quote:
Wenn ich jetzt aufhören würde müsste ich doch zusätzlich noch die Anwaltskosten des Gegners zahlen richtig?


Das ist bei Anerkenntnis die Regel.

quote:
Wie läuft ein mündlicher Prozess eigentlich ab?


Güteverhandlung (in der Regel ein Vergleichsvorschlag des Gerichts und Verhandlung darüber - zu hoch, zu niedrig, OK?), dann entweder Vergleich oder Übergang ins streitige Verfahren.
Zeugenvernehmung, evtl. Parteivernehmung, dann Ende.



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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#6
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Achso. Meiner Meinung nach ist es dann schon besser die Gebühr zu bezahlen und das ganze weiter zu machen.
Ich mein, als ich aus dem Sichtbereich meines Zeugen gegangen bin, hat mich j dann schon die Postbeamtin gesehen und kann das auch bezeugen.
Das ist ja dann eine mündliche Verhandlung in einem streitigen Verfahren. Das kann ich ja auch ohne Anwalt machen. Ist das denn zu empfehlen oder kann man da so vieles falsch machen oder irgendwelche Anträge vergessen?
Wie und vorallem wann kann ich denn meine Auslagen geltend machen?!

mfg Wolle9

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also so wie der Fragesteller die Situation beschreibt, sehe ich schon Erfolgsaussichten für ihn. Vielleicht sollte der Fragesteller sich eines Anwalts bedienen, um auch sinnvoll und überzeugend gegenüber dem Gericht zu argumentieren.

Vielleicht (!) setzt das Gericht aufgrund der Sachlage aber auch von alleine eine Verhandlung und eine Beweisaufnahme an. Bisher hat ja nur der gegenerische Anwalt vorgeschlagen, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden und der kann viel fordern....

Wenn sie keinen Anwalt einschalten wollen, müssen Sie selbst an das Gericht schreiben, dass sie auf einer Verhandlung bestehen.



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"justice"

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