Vergleichsangebot angenommen aber keine Zahlung - wie nun weitervorgehen?

13. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hans56290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleichsangebot angenommen aber keine Zahlung - wie nun weitervorgehen?

Guten Tag,

Folgender Sachverhalt:

- Es wurde außergerichtlich ein Schadensersatz über 5000 Euro geltend gemacht.

- Der Anwalt der Gegenseite hat mit Schreiben vom 7.3.2018 ein Vergleichsangebot gemacht, dass gegen Zahlung von 2500 Euro alle Ansprüche abgegolten sind. Es wurde um eine Bankverbidung gebeten und um eine entsprechende Erklärung, dass mit der Zahlung die Sache erledigt ist.

- Mit Schreiben vom 9.3.2018 wurde dieses Angebot angenommen und erklärt, dass mit Zahlung von 2500 Euro auf eine Klage verzichtet wird und die Sache erledigt ist und die Bankverbindung wurde mitgeteilt.

- Da keine Zahlung eingegangen ist, wurde mit Schreiben vom 9.4.2018 eine Frist zur Zahlung bis 30.4.2018 gesetzt.

- Es ist bis heute immer noch keine Zahlung oder Reaktion erfolgt.

- Das Vergleichsangebot ist doch bindend? und wurde ja angenommen. Wie ist nun weiter vorzugehen, Klage einreichen oder kann man direkt das gerichtliches Mahnverfahren einleiten? Es gibt ja einen entsprechenden Vertrag mit dem Vergleich.

Danke für Tipps.

-- Editiert von Hans56290 am 13.05.2018 12:07

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Hans56290):
Wie ist nun weiter vorzugehen,

Da wäre es relevant was im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hans56290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Etwas verspätet hier der bisherige Schriftverkehr

1. vom Anwalt am 7.3.2018

Müller GmbH ./. E.

Sehr geeehrter Herr E.,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf das mit Ihnen am 2.3.2018 geführte Gespräch.

Zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, insbesonderer derjenigen die Sie mit Schreiben vom 10.2.2018 geltend gemacht haben, wurde vereinbart, dass ein Betrag von 2500 Euro gezahlt wird.

Ich bitte um kurze schriftliche Bestätigung, dass nach Zahlungseingang die Angelegenheit vollständig erledigt ist und keine weiteren Ansprüche gegen meine Mandantschaft geltend gemacht werden. Zudem bitte ich um Bekanntgabe einer Bankverbindung, so dass ich meiner Mandantschaft die Zahlung mitteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen

A. (Rechtsantwalt)


2. Schreiben an den Anwalt vom 9.3.2018

Sehr geehrter Herr A.,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 7.3.2018 teile ich Ihnen mit, dass ich nach Zahlung von 2500 Euro als Entschädigung, keinerlei weitere Ansprüche gegen die Müller GmbH stelle und auf eine Klage verzichte.

Meine Bankverbindung:

XXXX

Mit freundlichen Grüßen

3. Nachfrage vom 9.4.2018

Sehr geehrter A. ,

ich konnte bisher noch keinen Zahlungseingang auf meinem Konto verzeichnen. Da ich mit Schreiben vom 9.3.2018 Ihrem Vergleichsangebot zugestimmt habe, bitte ich um Zahlung des vereinbarten Betrags von 2500 Euro auf mein unten genanntes Konto bis zum 30.4.2018.
Damit sind dann wie in meinem Schreiben vom 9.3.2018 mitgeteilt sämtliche Ansprüche gegen die Müller GmbH abgegolten und ich verzichte auf eine Klage.

Für eine kurze Rückmeldung über den aktuellen Stand wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Seither wir erwähnt keinerlei Reaktion. Ist das Vergleichsangebot verbindlich?

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Mit fällt auf, dass kein Zahlungstermin vereinbart wurde.
Da erst nach Zahlung auf Teile der Forderung verzichtet wurde, wäre Stand jetzt der volle Betrag wieder im Streit. Mit einer Zahlung ermäßigt er sich allerdings wieder.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hans56290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also würde ein reines gerichtliches Mahnverfahren nicht zum Erfolg führen.
Dachte der Vergleich wäre ein Vertrag, aus desen Basis ich die Vergleichssumme im Rahmen eines
Mahnverfahrens einklagen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Wieso, in meinem Satz 2 steht was anderes !
Soll nur die Vergleichssumme eingeklagt werden ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hans56290
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja - die Vergleichssummer wäre okay. Also Mahnbescheid beantragen über 2500 Euro und bei Widerpruch klagen auf Basis des Vergleichs?
Die usprünglich geforderten 5000 Euro wären eh kaum zu erzielen, der Vergleich ist aus meiner Sicht optimal.
Ich vermute die Gegenseite hat es sich anders überlegt, oder wollte mit dem Vergleichsangebot nur vorfühlen.

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