Verfahrensrecht - Klausurfrage

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fenjo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrensrecht - Klausurfrage

Yo Leute,

mich beschäftigt folgende Klausurfrage:

A. hat einen Arbeitsunfall erlitten und verlangt deshalb Leistungen von der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft. Diese lehnt teilweise ab.
Nachdem ein Widerspruchsverfahren erfolglos geblieben ist, will A. klagen.

Welcher Gerichtszweig ist zuständig? Bei welchem Gericht (Instanz) muss A klagen?
Was passiert, wenn er bei einem anderem Gerichtszweig klagt?
Kann das Nachteile für die Erhaltung einer Klagefrist haben?

[Da tippe ich auf §202 SGG in Verbindung mit §§17 ff. GVG ? ]

Der Arbeitgeber des A. stellt in seinem UN Bürobedarf her. Zu seinen Kunden zählt auch die Berufsgenossenschaft. Diese bezahlt eine Lieferung nicht. Bei welchem Gerichtszweig muss erklagen?


Wäre sehr dankbar über ein paar anregende Hilfestellungen :-)
Genießt die Sonne!
LG

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Morii
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

1. Sozialgericht
2. Amtsgericht (Zivilsachen da es sich um eine einfache Forderung handelt) streitwert bis 5000 Euro, über 5000 ist dann Landgericht

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen