Urteil eines Gerichts

5. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)
Urteil eines Gerichts

Hallo liebe User . Wie sie wissen muss jedes Schriftstück das von einem Gericht zugestellt wird irgendwie gezeichnet sein . Nun ich bekam ein Protokoll und ein Urteil einer Verhandlung , und eine Begründung des Urteils ohne Unterschrift , Stempel und Beurkundung zugestellt . Ist dieses Urteil überhaupt rechtskräftig . Gruß Diplom .

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
ohne Unterschrift , Stempel und Beurkundung


Also nicht mal was vom Urkundsbeamten?

quote:
ein Protokoll und ein Urteil einer Verhandlung , und eine Begründung des Urteils


Worum ging es denn da genau? Ein "Protokoll" bekommt man doch normalerweise gar nicht. Oder meinst du ein normales Urteil, in dem auch zur Begründung auf den Verlauf der Verhandlung (z.B. Zeugenaussagen) verwiesen wurde?

quote:
Ist dieses Urteil überhaupt rechtskräftig


Klar, im schlimmsten Fall hast du eine formal unzureichende Ausfertigung bekommen, dann bitte halt noch mal um eine richtige. Und wenn du der Verlierer warst und der Gewinner ebenfalls eine formal unzureichende Ausfertigung bekommen hat, wird er eben um eine korrekte bitten und dann vollstrecken.

"Helfen" wird dir das jedenfalls keinesfalls.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Ein "Protokoll" bekommt man doch normalerweise gar nicht.


In Zivilsachen u. U. schon.





-- Editiert am 05.04.2010 18:30

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Twilight83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)

Rechtskräftig ist ein Urteil erst wenn auf dem Urteil / Beschluss oben Rechtskräftig steht ...... am besten also nachfragen !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

Guten Abend,

erst mal vielen Dank für Euer Interesse an meinem Fall.

Ursprünglich ging es um eine Zivilklage wegen Schadenersatz. Für mich ging es um eine existenzielle Sache ( es geht um mehrere 100.000,- Euro ) und um meinen guten Ruf.

Ich weiß, dass bei einem formgerecht zugestellten Urteil mit dem Tag der Zustellung die Einspruchsfrist beginnt. Und es gibt verschiedene Paragraphen und Vorschriften wie eine formgerechte Abschrift zu sein hat.

All das wurde hier offensichtlich bei mir missachtet. Es fehlt die Unterschrift des Richters, der amtliche Stempel und die Unterschrift eines Urkundsbeamten. Außerdem wurde das Urteil auf normalem Papier ( umweltfreundlich ) geschrieben und ich weiß, dass es ein Dokumenten Papier sein sollte.

Eigentlich sind da noch mehr Ungereimtheiten in diesem Fall passiert. Vielleicht stelle ich die noch in das Forum und hoffe Ihr habt noch ein paar Hinweise für mich.

Für heute lass ich es mal dabei.

Gruß

Diplom










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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Es fehlt die Unterschrift des Richters


Die ist nur auf dem Original, nicht auf der Ausfertigung. Auf der Ausfertigung muß nur erkennbar sein, daß der Richter das Original unterschrieben hat, üblicherweise durch ein "gez. Rabenpups".

quote:
, der amtliche Stempel und die Unterschrift eines Urkundsbeamten


Dann wäre es in der Tat keine formgerechte Ausfertigung. Ist dem auch wirklich so oder ist das schon eine von dir gefilterte Interpretation? Hast du wirklich nur ein Urteil ohne jeden Abschluß bekommen?

quote:
und ich weiß, dass es ein Dokumenten Papier sein sollte


Dann "weißt" du falsch, denn das ist Unfug (mal abgesehen davon, daß ich nicht weiß, was "Dokumenten Papier", abgesehen von der Schreibweise, sein sollte und wo davon was in der ZPO steht).

Du betreibst "clutching at straws", denn wenn ein Urteil gegen dich ergangen ist, wird es ein leichtes sein, eine fehlerhafte Ausfertigung durch eine korrekte zu ersetzen, dann gewinnst du nur ein klein wenig Zeit, mehr nicht. Am Urteil selbst ändert das gar nichts.

Was sagt eigentlich dein Anwalt dazu?

quote:
Eigentlich sind da noch mehr Ungereimtheiten in diesem Fall passiert.


Das wird ja vermutlich dein Anwalt besser beurteilen können, weil du hier kaum den gesamten Fall sinnvoll darstellen können wirst.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo liebe User,
vielen Dank für eure Antworten und Fragen .

Ant. für Time Trial . Nein nicht mal was vom Urkundsbeamten .

Ant. Habe doch ein Protokoll bekommen .Das ganze war vermutlich vermutlich abgesprochen , ich wurde böse gelinkt Der zuständige Richter lies mir über meine Rechtsanwältin ausrichten , ich könne zu Hause bleiben da er das Verfahren sowieso gleich nach Beginn wegen Verjährung einstellen wird .

Ich blieb zu Hause ,die Verhandlung die als Güteverhandlung / Haupttermin angekündigt war wurde innerhalb weniger Minuten durch gepeitscht , der Angeklagte ( zufällig selber RA. an diesen Landgericht ) bekam einen Freispruch erster Klasse, mir selber wurden die Kosten des Verfahrens ( einige 1000 Euro ) aufgebürdet.

Und dann bekommt man das Protokoll ohne Beurkundung, obwohl Zeilen dafür vorgesehen sind, des weiteren das Urteil ohne Beurkundung und die nach meiner Ansicht (beweisbar) erstunken und erlogene Begründung ebenfalls ohne Beurkundung. Meiner Meinung nach wollten sie ihren eigenen Mist nicht beurkunden. Ich wurde dort regelrecht „geschlachtet“ und meine Anwältin sagte so gut wie nichts dazu.Obwohl sie eindeutige Zeugen und Beweise zur Verfügung hatte.

Jetzt liebe User eine Frage an Euch: Hat irgend einer von Euch in so einer wichtigen Sache ein Urteil auf einfachem Papier ohne Beurkundung bekommen? Ich freue mich auf Eure Meinung.

Gruß

Diplom


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Rechtskräftig ist ein Urteil erst wenn auf dem Urteil / Beschluss oben Rechtskräftig steht


Wo denn, auf dem Original, der Ausfertigung oder der Abschrift?

Vermutlich behauptest du als nächstes noch, die Urkundsbeamtin müsse dir auch noch beurkunden, daß der Richter Pupenbichl auch wirklich Richter ist und das Urteil persönlich in ihrer Anwesenheit unterschrieben hat und dabei auch nicht betrunken war. Lach nicht, es gibt haufenweise Seiten im Internet, wo Leute allen Ernstes behaupten, darauf hätten sie ein "Recht".

Jedenfalls klingen deine Nummern mit "rechtskräftig" und "Dokumentenpapier" ziemlich nach dieser Ecke. Wo hast du diese Weisheiten denn eigentlich her? Aus dem Internet, von Onkel Hotte oder hast du dir das alles selbst ausgedacht?

quote:
Mit erheblicher Sicherheit erfolgte die Übersendung an dich auch nicht durch das Gericht, sondern durch deine Anwältin, welcher das Urteil durch das Gericht zugestellt wurde.


An die Erklärung hatte ich noch gar nicht gedacht. :) Meine letzte Urteilszustellung ist schon 3 Jahre her, ich erinnere mich gar nicht mehr, ob mein RA mir die originale Ausfertigung oder eine Abschrift hatte zukommen lassen...

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#10
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Time Trial Ich würde mal die Zivilprozessordnung lesen. § 315 . Ausserdem stellst du mich als Unglaubwürdig hin . Du sagst mein RA hat ein anderes Urteil als ich bekommen Blödsinn . Das Gericht schickt mir das Urteil über meinen Anwalt zu , der prüft es zieht sich eine Kopie für seine Akten und schickt es an mich weiter . Wenn also ich ein undokumentiertes Urteil bekommen habe ,dann hat der RA auch eins das haben Kopien so an sich so viel zu deinen Rechtskentnissen . Ich noch von keinen User Infos über ein undokumentiertes Urteil bekommen gibt dir das nicht zu denken . Überigens habe ich nur die reine Wahrheit ins Forum gestellt . Ich wünsche keinen das er einmal gegen seinen früheren Anwalt klagen muss , höchstens so einen wie Trial ein bischen ich freue auf jede Antwort oder frage , wen sie einigermasen fair sind Vielen Dank Diplom

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde mal die Zivilprozessordnung lesen. § 315 . <hr size=1 noshade>


Und was meinst du aus § 315 ZPO ableiten zu können? Die Unterschrift des Richters muss auf der Urschrift des Urteils sein und sonst nirgends.

quote:<hr size=1 noshade>Das Gericht schickt mir das Urteil über meinen Anwalt zu , der prüft es zieht sich eine Kopie für seine Akten und schickt es an mich weiter . <hr size=1 noshade>


Das läuft in der Praxis nicht so, halte dich insofern an den Beitrag von G. R.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

Liebe User j and h und g.r. meine großschreibtaste ist defekt . § 315 abs 3 von wegen dieses verfahren stammt eben noch aus zeiten usw. justizkommunikationsgesetz von 22.3.2005 für zivilprozessortnung abs. 3 zitat der urkundungsbeamte der geschäftstelle hat auf dem urteil den tag der verkündung oder der zustellung nach § 310 zu vermerken und diesen vermerk zu unterschreiben . das dokument ist mit dem urteil un un untrennbar zu verbinden . daraus geht enteutig hervor es gibt kein undokumentiertes urteil vulgo gild ein undokumentierdes urteil als nicht zugestellt . jetzt zu das läuft in der praxis . wenn ihr beide glaubt die urschrift mit der unterschrift des richters und allen bibabo bleibt beim gericht so habt ihr recht . ebenso das mein r.a. ein dokumentiertes urteil bekommt . und dann glaubt ihr der r.a. legt es zu seinen akten und schreibt den deppen , der das alles bezahlt irgend einen undokumentierten wisch . warum niemand ausser mir ein undokumentiertes vorzu weissen wenn das üblich ist gruß diplom

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>daraus geht enteutig hervor es gibt kein undokumentiertes urteil <hr size=1 noshade>


Weil "Urteil" nur das Original ist und nur darauf bezieht sich dein Zitat. Die *Ausfertigung* ist eben nicht das (Original-)Urteil und die Abschrift auch nicht. Das ist aber eben auch nicht notwendig.
Meinst du im Ernst, du bist der erste, der den §315 ZPO falsch versteht? Mit solchen Leuten haben wir hier wöchentlich zu tun. Leider scheinst du auch beratungsresistent zu sein, weil du trotz mehrfachen Hinweises mehrerer Teilnehmer immer noch auf deiner falschen Sichtweise bestehst. Wieso fragst du denn, wenn du die Wahrheit nicht hören willst?

quote:<hr size=1 noshade>vulgo gild ein undokumentierdes urteil als nicht zugestellt <hr size=1 noshade>


Du bekommst ja auch kein Urteil zugestellt. Versteh das doch endlich mal.

quote:<hr size=1 noshade>und dann glaubt ihr der r.a. legt es zu seinen akten und schreibt den deppen , der das alles bezahlt irgend einen undokumentierten wisch <hr size=1 noshade>


Der schreibt gar nichts, der leitet die Abschrift weiter, wenn du G.R.'s Betrag mal richtig gelesen hättest. (Lustig, daß du mich in einem anderen Beitrag angreifst, weil ich nicht richtig gelesen hätte, du hingegen scheinst dazu auch nicht in der Lage zu sein.)

quote:<hr size=1 noshade>warum niemand ausser mir ein undokumentiertes vorzu weissen wenn das üblich ist <hr size=1 noshade>


Ich hab noch mal nachgeschaut: in meinem damaligen Fall habe ich auch "nur" die Abschrift bekommen (sowohl erste Instanz wie Berufung) und nicht die Ausfertigung.
Jetzt kannst du natürlich deine Verschwörungstheorie weiterspinnen, daß LG Gießen und OLG Frankfurt/Main und die größte Anwaltskanzlei NRWs alle nur "unechte ungültige Urteile" in der Gegend herumschicken - oder du begreifst endlich, daß du das falsch siehst.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ich wollte es aber auch gerade schreiben. Eine beglaubigte Ausfertigung gibt es dennoch nicht.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

lieber time trial wwiir beide sollten den ball flach halten . überigens konnte euch übers wochenende nicht schreiben denn ( ein ladefehler ) . thanks time trial das du dir mit mir soviel mühe machst . aber ich muss dir sagen du liest meine beiträge ( hoffendlich nicht absichtlich ) völlig falsch . 1 . ich weiss nur auf der urschrift welche beim gericht verbleibt befindet sich die unterschrift des richters . jede jede jede abschrift von dieser urschrift muss muss muss vom be. ur.ku.be. beurkundet werden . schön du hast nachgeschaut . du sagst du hast "nur" eine abschrift bekommen . natürlich bekommt jeder nur eine abschrift auch ich . keiner bekommt die urschrift . jetzt zum 100sten mal jede abschrift muss mit der urschrift übereinstimmen dafür garantiert der be.ur.ku.be. mit seiner unterschrift . du schreibst nicht ob deine abschrift vom be.ur.ku.be. unterschrieben ist oder nicht . warum schreibst du das nicht gruß diplom .

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
jede jede jede abschrift von dieser urschrift muss muss muss vom be. ur.ku.be. beurkundet werden


Nein, jede jede jede *Ausfertigung*. Wie oft muß man es für dich denn eigentlich wiederholen?

quote:
jede abschrift muss mit der urschrift übereinstimmen


Grundsätzlich richtig. Jetzt solltest du aber noch mal verraten, was du selbst unter "übereinstimmen" verstehst, damit wir nicht weiter aneinander vorbei reden. Jedenfalls fällt darunter nicht, daß auch die Abschrift vom Richter unterschrieben sein muß. Im übrigen haben dir andere doch auch schon gesagt, daß die *Abschrift* (im Gegensatz zur *Ausfertigung*) auch nicht vom Urkundsbeamten beglaubigt sein muß.

Wenn der Mandant die Authentizität der Abschrift bezweifelt, kann er ja seinen Anwalt nach der Ausfertigung fragen.

Hatte der Betreffende hingegen keinen Anwalt, bekommt *er* die Ausfertigung (und nicht sein Anwalt) - so ging es mir kurz vor Weihnachten mit einem Vergleich. (Im Unterschied zu dem "großen" Verfahren, wo ich anwaltlich vertreten war, s.o.)

quote:
du schreibst nicht ob deine abschrift vom be.ur.ku.be. unterschrieben ist oder nicht


Ist sie nicht.

quote:
warum schreibst du das nicht


Weil ich oben doch schon gesagt habe, daß Abschriften nicht beurkundet werden. Und dann, daß ich eine Abschrift bekommen habe. Kannst du dann nicht eins und eins zusammenzählen? Wer liest jetzt eigentlich wessen Beiträge nicht richtig?



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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

lieber tim trial im grunde magst du ja recht haben . aber 1 . ich weiss habe das schon ein paar mal geschrieben das der richter nur die urschrift unterschreibt . 2. lass von ( meiner verschwörungstheorie ) einfach theorie weg , dann und nur dann liegst du richtig . 3 . wir schliesen einen vergleich , ich kratze etwas kohle zusammen und frage einen anwalt zu der rechtmässigkeit meiner verhandlung 1 instanz vor dem landgericht . heute noch bei frag einen anwalt de . freue mich auf ( falls du die frage und antwort mit lessen kannst ) deine antwort . Gruß diplom

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
lass von ( meiner verschwörungstheorie ) einfach theorie weg , dann und nur dann liegst du richtig


Es ist einfach gröbster Unfug, daß Gerichte irgendwelche "ungültigen Nicht-Urteile" herumschicken. Darauf ziehen sich manche Leute gerne zurück, weil sie verzweifelt alles glauben wollen, was sie vor dem Unvermeidlichen (daß gegen sie ein Urteil ergangen ist, das ihnen nicht gefällt) zu bewahren scheint. Leider führt die konsequente Fortführung dieser Argumentation dazu, daß man sich irgendwann total verrennt und die ganze Welt für eine große Verschwörung hält, die man als einziger durchschaut hat. Und alle anderen - die Forenteilnehmer hier eingeschlossen - sind dann kollektiv gegen dich, weil sie der Verschwörung angehören und sich geschworen haben, dich ins Unglück zu stürzen.

Da würde ich rechtzeitig einen Psychologen aufsuchen, bevor du irgendwann zu einem verbohrten Eremiten wirst.

quote:
wir schliesen einen vergleich


Wie meinen?

quote:
frage einen anwalt zu der rechtmässigkeit meiner verhandlung 1 instanz vor dem landgericht


Wozu denn? Wenn der deine Meinung nicht bestätigt, wirst du doch sowieso glauben, daß er auch zu der Verschwörung gehört. Also ist doch das, was du da versuchst, nicht falsifizierbar, somit kann man sich das ganze auch sparen.
Das ist so nach dem Motto "komm, wir lassen Papa entscheiden - aber nur, wenn er für mich ist".
Oder schlägst du mir hier eine Wette vor, bei der du die Rahmenbedingungen kontrollierst, insbesondere also was du genau fragst und was für Behauptungen du dabei als "Tatsachen" präsentieren wirst?
"Ich beweise dir, daß 100% der Bürger für Steuererhöhungen sind, indem ich sie frage, ob sie lieber mehr Steuererhöhungen oder mehr Kinderpornos im Fernsehen wollen"?


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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

lieber time trial nun übertreib mal nicht von wegen einen psychologen und so , den wirst du brauchen wenn du jetzt erfärst was mir der r.a. geantwortet hat . die be ur ku . ausfertigung steht mir zu mein r. a. kann sich lediglich eine kopie für seine unterlagen ziehen . die orgional ausfertigung bekomme ich ( Hab ich immer gesagt ) werde jetzt meinen r.a. nochmals um die vom beurku.be. unterschriebenen ausfertigung bitten . auch seine überige beurteilung meines falles endspricht meiner meinung . du siest ich muss noch nicht in die klapse . aber jetzt im ernst : kannst du dir vorstellen was es heisst mit einen r.a. gegen r.a. vor gericht zu gehen . antwort du weist es nicht , fast keiner weiss es . es kommt praktisch nicht vor . freue mich trotzdem auf deine antwort gruß diplom

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12316.04.2010 09:12:48
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

mann aus aus welchen loch kommst du den gekrochen pavel piekowitsch hab dich noch gar nicht bemerkt . überigens weist du nicht das man hier nur pseudonüme verwendet wieso hast du hier den richtigen namen des antwortenten anwalts genant . und mach dir keine sorgen um meine finanzen . der hr anwalt hat seine hausaufgaben gemacht im gegensatz zu dir . sag mal woher weist du das tim trial eine sie ist . warum hast du nicht die ganze antwort des r.a. komentiert , hat dir wohl nicht ganz in deine vorgefasste meinung gepast . du must noch viel lernen ! und schreib das nächste mal nicht so pupertär . trotzdem gruß diplom

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
den wirst du brauchen wenn du jetzt erfärst was mir der r.a. geantwortet hat . die be ur ku . ausfertigung steht mir zu


Es bringt doch nichts, wenn du mitten in der Diskussion das Thema wechselst und dann behauptest, mit dem neuen Thema aber recht gehabt zu haben.

Es hat doch niemand behauptet, daß du kein Anrecht auf eine Ausfertigung hast und daß dein RA sie nicht herausgeben muß, wenn du das verlangst.

Du hast doch die ganze Zeit behauptet, es läge überhaupt kein gültiges Urteil vor und irgendwas von Dokumentenpapier und ähnlichem Unfug gefaselt.
Das hast du deinen Anwalt dann wohlweislich nicht gefragt.



-- Editiert am 16.04.2010 11:13

1x Hilfreiche Antwort

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