Teure Zeugen ?

23. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)
Teure Zeugen ?

hi,

ich wollte mal fragen ob ich das richtig verstanden habe. Einem Zeugen werden nach teilnahme an einem Prozess seine Auslagen (also Transport etc.) und sein Verdienstausfall bezahlt. Ein arbeitsloser Zeuge ist demnach billiger als ein Investmentbanker und einer, der um die Ecke wohnt, billiger als einer der 300 km anreisen muss.
Alle diese Kosten werden einem aufgebrummt wennman den Prozess verliert ...

Wie ist es zum Beispiel wenn ein Zeuge aus dem EU-Ausland (Tschechische Republik) kommt und erst ausfindig gemacht werden müsste? Wer trägt die Kosten für dieses Ausfindig machen ?

Ist es also folgerichtig wenn man bei einem 70/30 Prozess (Streitwert 200 €) lieber zahlt als sich um 3-4 Zeugen aus dem Ausland zu bemühen ?

gruss

miad

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

"Verdienstausfall" gibt es nicht. Das ZEntschG (=> Google) setzt die ersatzfähigen Aufwendungen genau fest.
So gesehen sind Zeugen in der Regel nicht wirklich teuer.

Wer trägt die Kosten für dieses Ausfindig machen ?

Zunächst einmal derjenige, der den Zeugen beibringen will. Ob diese Aufwendungen dann im Zivilprozeß auf den Verlierer umgelegt werden können, weiß ich allerdings nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mosch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Mareike

Es gibt nach dem ZSEG sehr wohl für Zeugen einen sog. Verdienstausfall, der neben den Aufwendungen für Fahrtkosten etc. gewährt wird.

@miad

Die Zeugensätze sind begrenzt, so dass der Arbeitslose- der einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führt- nicht viel schlechter steht, als der Investmentbanker. Der Arbeitslose ohne Kinder erhält allerdings den niedrigsten Satz.

Wer weit fahren muss, erhält auch eine entsprechende Entschädigung in Form einer Kilometerpauschale.

Zeugen aus dem Ausland können nach billigem Ermessen des Gerichtes auch höhere Entschädigungen erhalten.

Die Ladungsfähige Anschrift hat der Antragsteller zu nennen. Wie er diese erwirbt, bleibt ihm selbst überlassen und die Aufwendungen dafür hat er selbst zu tragen.

Demnach können Zeugen sehr wohl teuer werden. Die Kosten des Verfahrens trägt meistens die unterliegende Partei. Hierzu gehören dann auch die Kosten der Zeugen.

Oft kommt es vor dass diese Kosten dann den Gegenstandswert überschreiten.

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