Streitwert der Berufung

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Streitwert der Berufung

Hallo,

eine Frage :

In der ersten Instanz wird der Streitwert auf 15000 Euro festgesetzt, es gibt 14 Kläger und ca. 70 Beklagte ( Beschlussanfechtungsverfahren in Wohneigentumssachen )
Der Klage wurde stattgegeben, wie errechnet sich der Streitwert in der Berufung ?

Bleibt der gleich, oder kommt es darauf an wieviele der erstinstanzlich Beklagten in Berufung gehen, bzw. wieviele der Kläger der Berufungsklage entgegentreten ?

Danke für kompente Antworten

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
oder kommt es darauf an wieviele der erstinstanzlich Beklagten in Berufung gehen, bzw. wieviele der Kläger der Berufungsklage entgegentreten


Ja, wenn die Zahl der Kläger/Beklagten mit dem Streitwert generell verknüpft ist (also, einfach gesagt, von n Klägern jeder 1/n Anspruch auf die Gesamtsumme hat).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen