Hallo,
eine Frage :
In der ersten Instanz wird der Streitwert auf 15000 Euro festgesetzt, es gibt 14 Kläger und ca. 70 Beklagte ( Beschlussanfechtungsverfahren in Wohneigentumssachen )
Der Klage wurde stattgegeben, wie errechnet sich der Streitwert in der Berufung ?
Bleibt der gleich, oder kommt es darauf an wieviele der erstinstanzlich Beklagten in Berufung gehen, bzw. wieviele der Kläger der Berufungsklage entgegentreten ?
Danke für kompente Antworten
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Streitwert der Berufung
24. November 2009
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Frage vom 24. November 2009 | 20:48
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Streitwert der Berufung
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#1
Antwort vom 24. November 2009 | 22:05
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
oder kommt es darauf an wieviele der erstinstanzlich Beklagten in Berufung gehen, bzw. wieviele der Kläger der Berufungsklage entgegentreten
Ja, wenn die Zahl der Kläger/Beklagten mit dem Streitwert generell verknüpft ist (also, einfach gesagt, von n Klägern jeder 1/n Anspruch auf die Gesamtsumme hat).
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