Hallo zusammen,
und zwar habe ich von unserem Freund und Helfer eine Strafverfügung in der Höhe von 250 EUR erhalten. Nun habe ich gegen diese Einspruch erhoben. Sollte dieser abgelehnt werden, werde ich wohl auch noch in Berufung gehen. Meine Frage an die Runde: Kann es mir passieren dass ich letztendlich, wenn sowohl Einspruch als auch Berufung abgelehnt werden, mehr bezahlen muss als die geforderten 250 EUR (zB.: irgendwelche Bearbeitungsgebühren o. ä.)? Ich komme übrigens aus Österreich.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Strafverfüung - Einspruch
28. Dezember 2006
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Frage vom 28. Dezember 2006 | 19:52
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafverfüung - Einspruch
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2006 | 10:48
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Ist das sowas wie in Deutschland der Strafbefehl? Da gilt bei einem Einspruch kein Verbot der reformatio in peius
, d.h. die Strafe kann dann auch höher ausfallen.
Wie das in Österreich aussieht, kann ich aber nur raten.
Und jetzt?
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