Hallo,ich versuche seit fünf Jahren eine Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen zu bekommen.In der ersten Instanz beim Sozialgericht leider verloren. Darauf hin den Anwalt gewechselt, der dann auch die Berufung u.s.w. seit dem übernommen hat. Seit Januar 2018 lag der Fall schon beim Richter. Bei Nachfrage sagte man, wir sollen uns gedulden. Kurz danach kam der Beschluss, in dem steht, dass das Verfahren zurückgenommen wurde (Februar 2017). Aber nicht von meinen jetzigen Anwalt, sondern vom Vorgänger, der mit dem Fall, seit der Berufung, nichts mehr zu tun gehabt hat. Und meine Einwilligung dazu auch nicht. Für mich ist dieses Unvorstellbar. Kann man etwas da gegen machen?
Gruß R.
-- Editiert von Moderator am 19.10.2018 18:00
-- Thema wurde verschoben am 19.10.2018 18:00
Rücknahme Rechtsmittel
19. Oktober 2018
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Frage vom 19. Oktober 2018 | 17:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2018 | 23:11
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatKann man etwas da gegen machen? :
Das sollte Ihnen doch eigentlich Ihr jetziger Anwalt sagen können.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2018 | 00:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119581 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatDarauf hin den Anwalt gewechselt, :
Und dem alten Anwalt auch das Mandat inklusive aller Vollmachten entzogen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2018 | 18:26
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:
Daraufhin den Anwalt gewechselt, der dann auch die Berufung u.s.w. seit dem übernommen hat.
Schlechte Schilderung, was soll den "die Berufung übernommen hat" heißen ?
Klingt so dass die Berufung noch von dem alten Anwalt eingelegt wurde.
Hat denn der neue Anwalt überhaupt was gemacht ? Was denn ?
Schriftsatz mit Vollmacht eingereicht ?
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