Richter rät zu Vergleich

7. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)
Richter rät zu Vergleich

Hallo. Ich habe da mal folgende Frage.

Verklage seit 2 Jahren mein KFZ Versicherung da mein KFZ Gestohlen wurde und die Versicherung nicht zahlen will. Vorwürfe der Versicherung das ich eine Obligenheitsverletzung gemacht habe usw.

In der Güteverhandlung weigerte sich die Versicherung auch auf Zahlung so das es zur richtigen Verhandlung gekommen ist.

Jetzt schlägt der Richter nach der Verhandluung folgendes vor:

1. Er sagt ganz klar das keine Obligenheitsverletzung stattgefunden hat.

2. Versicherung sagt mein Auto hätte einen Wert von 5000 € wobei ich auf Zahlung von 5800 € Klage. Unterschied zwischen dem Betrag der Versicherung und meiner Klage somit 800€.

Jetzt sagt der Richter um keine weiteren Kosten zu verursachen in dem ein Gutachten erstellt wird was das Auto für ein Wert hatte sollen wir uns die 800€ differenz Teilen bzw. uns in der Mitte treffen und die Versicherung mir das Geld zahlen.

Kläger zahlt 12% Gerichtskosten und Versicherung 88%.


Jetzt meine Frage:

1. Was passiert wenn ich dem Vergleich zustimme und die Versicherung nicht? Spricht der Richter dann den Vergleichsvorschlag als Urteil?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

1. Nein, dann geht es weiter.

Dann brauchst DU einen Gutachter, den du erst mal zahlst. Der wird den Wert schätzen. Und je nachdem wie du gewinnst werden die neuen Kosten geteilt.

Ein Richter drängt immer zum Vergleich, was er dazu sagt muss nicht das selbe sein was er dann auch urteilt.

Da die Versicherung eh 88% zahlt werden die evtl. auch einknicken .....

Ist ein Pokerspiel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Spricht der Richter dann den Vergleichsvorschlag als Urteil?


Da der Vergleichsvorschlag ja in der Regel vor einer weiteren Beweisaufnahme liegt (wäre das Fall zur Entscheidung reif, würde der Richter einfach ein Urteil sprechen und nicht noch lange Vergleichsverhandlungen führen (lassen).

Dementsprechend kann, egal wie der Vergleichsvorschlag ausgefallen ist, der Richter am Ende immer noch alles zwischen 0% und 100% urteilen.

Allerdings zeigt der Vergleichsvorschlag eben, wie das Gericht zu diesem Zeitpunkt (also ggfs. vor Gutachten und evtl. auch vor Zeugenaussagen) die Sache sieht.

Habe ich auch mal erlebt - auf 7 Mille geklagt, Vergleichsvorschlag über 4 Mille bekommen, Gegenseite abgelehnt, Zeugen der Gegenseite ein EPIC FAIL, im Urteil die 7 Mille bekommen. :)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe, schlägt der Richter vor, dass Sie statt der 5800,- nur 5400,- Euro bekommen. Also den Vergleich würde ich annehmen. Ein Gutachter, den Sie erst mal bezahlen müssten, kostet schon mehr als 400,- Euro. Außerdem ist das Ergebnis ja offen. Es kann ja sein, dass der Gutachter herausfindet, dass das Auto weniger als 5000,- Euro wert war.

Wegen der 400,- Euro würde ich keine Welle machen. Das wichtigste ist, dass der Richter signalisiert hat, dass Sie keine Obliegenheitsverletzung begangen haben und somit die Versicherung zahlen muss. Wenn die Versicherung das vom Grundsatz her anerkennt, wird sie vermutlich wegen der 400,- Euro alleine auch nicht weiter streiten.



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"justice"

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