Hallo,
ich studiere auf Sozialarbeiter und quäle mich gerade mit Fragen zum Verfahrensrecht.
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
1.) Gibt es ein Rechtsmittel nach einer Anhörungsrüge, die vom Landgericht zurückgewiesen wurde?
2.) Wäre das die sofortige Beschwerde?
3.) Und wo fände sie statt? Vor dem OLG?
Grüße, Skorpion im Regenwald
Rechtsmittel gegen zurückgewiesene Anhörungsrüge statthaft
28. August 2018
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Frage vom 28. August 2018 | 20:57
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsmittel gegen zurückgewiesene Anhörungsrüge statthaft
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#1
Antwort vom 28. August 2018 | 22:53
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
Hallo "SkorpionimRegenwald",
eine Anhörungsrüge im Zivilprozessrecht ist gem. § 321a Abs. 4 S. 4 ZPO
unanfechtbar.
Ein Rechtsmittel kann folglich nicht eingelegt werden, allerdings kann der Beschluss unter gewissen Umständen Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein.
#2
Antwort vom 29. August 2018 | 01:48
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Und welche Umstände sind das?
Und wie wäre dann die Frist?
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#3
Antwort vom 30. August 2018 | 10:36
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
ZitatUnd welche Umstände sind das? :
Und wie wäre dann die Frist?
Eben dann, wenn das Gericht die Rüge als unzulässig verwirft, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben waren. Gleiches gilt, wenn das Gericht die Rüge als unbegründet zurückweist, obwohl der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde.
Zur Frist vgl. § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG .
#4
Antwort vom 5. September 2018 | 11:02
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
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