Rechtsmittel gegen zurückgewiesene Anhörungsrüge statthaft

28. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsmittel gegen zurückgewiesene Anhörungsrüge statthaft

Hallo,

ich studiere auf Sozialarbeiter und quäle mich gerade mit Fragen zum Verfahrensrecht.
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

1.) Gibt es ein Rechtsmittel nach einer Anhörungsrüge, die vom Landgericht zurückgewiesen wurde?
2.) Wäre das die sofortige Beschwerde?
3.) Und wo fände sie statt? Vor dem OLG?

Grüße, Skorpion im Regenwald

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "SkorpionimRegenwald",

eine Anhörungsrüge im Zivilprozessrecht ist gem. § 321a Abs. 4 S. 4 ZPO unanfechtbar.

Ein Rechtsmittel kann folglich nicht eingelegt werden, allerdings kann der Beschluss unter gewissen Umständen Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Und welche Umstände sind das?

Und wie wäre dann die Frist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von SkorpionimRegenwald):
Und welche Umstände sind das?

Und wie wäre dann die Frist?


Eben dann, wenn das Gericht die Rüge als unzulässig verwirft, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben waren. Gleiches gilt, wenn das Gericht die Rüge als unbegründet zurückweist, obwohl der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde.

Zur Frist vgl. § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG .

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SkorpionimRegenwald
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön!

0x Hilfreiche Antwort

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