Recht haben und Recht bekommen

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2011 00:18:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht haben und Recht bekommen

Ich möchte es kurz machen. War, wie ich vom meinem letzten Arbeitgeber hörte, 23 Jahre im Polizeidienst tätig.
Der Schichtdienst und die Arbeit machten mich mürbe. Fing irgendwann an zu trinken und damit fing alles an und nahm seinen Lauf.
Bin zwar mehrfach auf die Alkoholfahnen angesprochen worden,
Ausreden hatte ich genug. Offensichtlich glaubte man mir oder nahm mir die Geschichte so ab.

Während meiner Amtsausführung fehlten nach einer Alarmauslösung aus einer Kasse plötzlich 300,-- DM. Meinem
Kollegen gab ich ein Alibi, mir konnte allerdings keiner eines geben. Resultat: Entlassung aus dem Polizeidienst, Job weg, Ehe und Familie kaputt. Es kam zu Scheidung und
das übliche.

Die Richterin am AG war dafür bekannt, lieber zu verurteilen als einzustellen geschweige denn "im Zweifel"
für den Angeklagten zu entscheiden. Befangenheitsanträge gg. die Richterin liefen ins leere. Hatte wohl die voll richtigen Anwälte.
Das Geld, welches mir meine Ex für unser gemeinsames Haus auszahlen konnte, ging an Prozesskosten drauf.

Schließlich habe ich letztinstanzlich vor dem OLG Lüneburg. Hätte weiter klagen können, aber das Geld war aufgebraucht.Schluss ende und aus.

Brauchen ne Pause, es geht noch weiter!





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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
War, wie ich vom meinem letzten Arbeitgeber hörte, 23 Jahre im Polizeidienst tätig.

:???:
Selber hast du das nicht gemerkt???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Weiterhin kann es ja auch nicht nur an der Ri'inAG gelegen haben, die Kammer am LG hat das Urteil ja offensichtlich bestätigt und das OLG mochte wohl auch keinen Rechtsfehler erkennen.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Befangenheitsanträge gg. die Richterin liefen ins leere. Hatte wohl die voll richtigen Anwälte.


Seit wann braucht ein Richter für einen Befangenheitsantrag einen Anwalt? Es bedarf doch nur einer dienstlichen Äußerung, die sich in der Regel in "Ich fühle mich nicht befangen" erschöpft.

quote:
Das Geld, welches mir meine Ex für unser gemeinsames Haus auszahlen konnte, ging an Prozesskosten drauf.


Für was für Prozesskosten denn? Gegen wen hast du denn geklagt?

quote:
Schließlich habe ich letztinstanzlich vor dem OLG Lüneburg. Hätte weiter klagen können


"Letztinstanzlich" und "weiter klagen" schließen sich ja irgendwie aus. Jedenfalls gegen dieselbe Gegenpartei. Wen wolltest du denn noch verklagen?

quote:
es geht noch weiter


Bitte nicht. Das bisherige war schon so unzusammenhängend, daß man damit nichts anfangen kann, zuerst solltest du das mal auf die Reihe kriegen.
Hier ist nicht dein Blog und nicht das Wir-sind-alle-voll-betroffen-Du-Forum. Was ist denn dein konkretes Anliegen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.01.2011 00:18:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dann eine Entziehungstherapie gemacht. Das war 1997. Dann ging alles durch alle Instanzen. Meinem ersten Anwalt glaubte und vertraute ich, so "gestand" ich die Tat.
Vor Gericht habe ich bei der "Beichte" geheult, weil ich den Diebstahl nicht begangen hatte.
Lt. Gutachten konnte ich dem ersten Prozeß gar nicht folgen,
glaubte aber die Richterin nicht. Einen Besoffenen hätte sie ja wohl erkannt.
Es folgten div. Einleitungen, Ablehnung der Richterin usw..
Die Richterin blieb, mein voriger Anwalt hat vor Gericht sogar bestätigt, mich zum Schuldeingeständnis gedrängt zu
haben. Half alles nichts. Verurteilung.
Bin anschließend bis vor das Oberverwaltungsgericht, es ist dafür vorgesehen, gezogen.
Ich hätte weiter klagen können, aber mein Geld war weg.
Alles zusammen hat mich ca. 75.000,-- DM gekostet.
Ich habe aufgegeben, sah keinen Sinn, dass Geld fehlte auch.

Ich habe dann komplett über Hartz IV neu angefangen, eine
Kurzausbildung als Kranknenpflger gemacht. Nach ca. 4 Jahren fand ich zunächst eine 400,-- Euro Stelle. Es wurde dann irgendwann eine 30 Stunden-Woche.

Kurz vor Weihnachten dieses Jahres kam ich nicht in meine Wohnung. Ich rief die Vermieterin an und hörte, dass ich
mich an die Polizei wenden soll. Das machte ich auch und man sagte, die Schlüssel seien auf dem Revier, ich könnte sie abholen. Mehr zunächst nicht.
Ich hatte einen dringenden Arzttermin und wollte dann zur Polizei. Zwischenzeitlich rief meine Freundin an und sagte, dass die Polizei gerade ihr Haus durchsucht und mich dringend sprechend möchte.
Nach dem Arzttermin bin ich zuerst zu meiner Freundin, sie war aufgelöst und zeigte mir den Durchsuchsuchungsbe-
schluss. Man hat u. a. Bargeld, was für die Anschaffung eines Pkw zurückgelegt wurde mitgenommen.

Ich bin dann zur Polizei, mir wurde mitgeteilt, dass mich einer unserer Patienten angezeigt hat. Ihm würden ca. 5.000,--Euro fehlen und ich sei das gewesen.

Ich wurde anschließend durchsucht, es folgten ED-Behandlung, ich erhielt meine neuen Schlüssel und durfte gehen.

Erst auf mehrfaches Nachfragen, ich war ca. 2 Stunden bei der Polizei, sagte man mir, um wen es sich handeln soll.

Als ich in meiner Wohnung war, sah es aus wie auf nem Schlachtfeld. Zugegeben, der ordentlichste war ich nie, war aber trotzdem ganz schön fertig.
Nun war auch noch meine Arbeitsstelle futsch und die Freundin auch.
Einen Durchsuchungsbeschluss bzw. ein Sicherstellungs,-/Beschlagnahmeprotokoll habe ich bis heute nicht gesehen.

Mach erst einmal ne Pause, melde mich aber wieder.



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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
melde mich aber wieder


Da du Antworten ja offenbar nicht liest, folglich nicht an wirklicher Diskussion interessiert bist: du bist hier falsch.

Hier ist nicht dein Blog und nicht das Wir-sind-alle-voll-betroffen-Du-Forum. Was ist denn dein konkretes Anliegen?

quote:
so "gestand" ich die Tat


Und wunderst dich, wenn du verurteilt wirst?

quote:
dass mich einer unserer Patienten angezeigt hat. Ihm würden ca. 5.000,--Euro fehlen und ich sei das gewesen


Und wunderst dich über einen Durchsuchungsbeschluß, wenn du schon einschlägig vorbestraft bist?

Was wird das jetzt eigentlich, ein "immer wieder werde ich angezeigt und verurteilt für Dinge, die ich nicht gemacht habe"?

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#6
 Von 
guest-12319.01.2011 00:18:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, dass ich gegenwärtig nichts auf Reihe kriege.

Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe gehofft,
mir kann jemand einen Ratschlag geben. Scheint aber nicht der
Fall zu sein.
Werde einen anderen Weg suchen und gehen.
Trotzdem noch einmal danke an alle.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

quote:
so "gestand" ich die Tat
Und wunderst dich, wenn du verurteilt wirst?
quote:
dass mich einer unserer Patienten angezeigt hat. Ihm würden ca. 5.000,--Euro fehlen und ich sei das gewesen
Und wunderst dich über einen Durchsuchungsbeschluß, wenn du schon einschlägig vorbestraft bist?
Was wird das jetzt eigentlich, ein "immer wieder werde ich angezeigt und verurteilt für Dinge, die ich nicht gemacht habe"?


Und das nach 23 Jahren bei der Polizei...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

So ganz sicher war er da aber offenbar nicht, mit dem Polizeidienst ...

quote:
War, wie ich vom meinem letzten Arbeitgeber hörte , 23 Jahre im Polizeidienst tätig.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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