Hallo ich würde vor einer Woche ca mit meinem Auto angehalten da ich angeblich mit offenen Fenster zu laut musik gehört habe...
Der Polizist sagte mir dan es gebe eine anzeige wegen belästigung.
Er hat seinen Rapport ausgefühlt... ich habe zur aussage gemacht das ich es nicht zu laut aufgefasst habe und schon gar nicht als belästigung sehe.
Dan habe uch das ganze zu Hinterst unterschriebe.
Heute bekomme ich en Telefon vom Polizisten wo mir mitteilt das er einen Fehler bagangen habe und ich jede Seite von dem Rapport einzeln Unterzeichnen muss...
Meine Frage ist: Muss ich es nachträglich unterteichnen, oder könnt ich das als ungültige anzeige aufbringen?
Grüsse aus der Schweiz
Polizeirapport nicht unterzeichnet.
11. Juni 2018
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Frage vom 11. Juni 2018 | 17:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeirapport nicht unterzeichnet.
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#1
Antwort vom 11. Juni 2018 | 22:13
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
War es denn in der Schweiz?Zitat:Grüsse aus der Schweiz
Du hättest noch nicht mal vor einer Woche unterschreiben müssen, und jetzt natürlich auch nicht (imho ist das in der Schweiz genauso wie in Deutschland).Zitat:Muss ich es nachträglich unterteichnen, oder könnt ich das als ungültige anzeige aufbringen?
Aber die Anzeige gibt es trotzdem (das war nicht das was du unterschrieben hast).
Stefan
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