Hallo,
ich wollte ein Mahnverfahren einleiten gegen einen Schuldner in einer anderen Stadt, wie mein Wohnsitz.
Da in der Stadt des Schuldners die Möglichkeit besteht, dieses per online einzuleiten, wollte ich hiervon Gebrauch machen.
Ich denke hier ist auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben?
Kurzsachverhalt hierzu:
Ein ebay-Verkäufer hat Vorkasse erhalten und lieferte Ware nicht, aber auch trotz Aufforderung keine Rücküberweisung.
Im Falle einer Klage wäre ohnehin der Wohnsitz des Schuldners maßgeblich, denke ich.
Danke für die Antwort.
mfg
Örtliche Zuständigkeit Zivilgericht für Mahnbescheid?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Im Falle einer Klage wäre ohnehin der Wohnsitz des Schuldners maßgeblich, denke ich.
Richtig, aber den MB mußt Du meines Wissens bei "Deinem" AG (für Mahnsachen) einreichen
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo belle,
inzwischen sind in verschiedenen Bundesländern bereits "Zentrale Mahngerichte" eingerichtet worden, welche sämtliche Mahnverfahren in ihrem Bezirk übernehmen. (Bsp. Niedersachsen: ab April 2004 Zentrales Mahngericht in Uelzen.)
Gruß
Julia
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1. Für das Mahnverfahren wäre in deinem Falle dein Wohnsitz maßgebend.
2. für eine Onlineantragstellung benötigst du mindestens eine digitale Signaturkarte.
Für z.b. Bayern weiss ich, dass die Onlineantragstellung noch nicht funktioniert.
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