Hallo, anbei kann mir eventuell jemand weiterhelfen.
Ich habe vor dem Landesgericht geklagt und meine Klage wurde vom Gericht abgeweisen, sodann habe ich Berufung eingelegt vor dem OLG, meine Berufung wurde stattgegeben und vom OLG ist jetzt ein Urteil ausgesprochen wobei ich die Klage gewonnen habe und das Urteil des Landgericht abgeändert wird.
Meine Frage Lautet:
Kann die Beklagte ebenfalls nochmal in Berufung/ Revison gehen oder Einspruch oder ähnliches einlegen ?
Es handelte sich bei meiner Klage um ein Verkehrsunfall wobei ich nicht Schuld am Unfall war.
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OLG Urteil / Berufung
18. Juni 2013
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Frage vom 18. Juni 2013 | 21:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
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#1
Antwort vom 18. Juni 2013 | 23:42
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann die Beklagte ebenfalls nochmal in Berufung/ Revison gehen oder Einspruch oder ähnliches einlegen ? <hr size=1 noshade>
Vergessen den Anwalt zu fragen?
Ich rate mal, daß am Ende des OLG-Urt. steht:
"Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor."
Dagegen gibt es dann noch die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH, wenn die Beschwer des Verlierers über 20.000 EUR liegt.
Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von 1 Monat nach Zustellung des Urteils (mit Begründung) eingelegt werden, weitere Rechtsbehelfe gibt es im Normalfall nicht.
Wenn die Beschwer oder der Streitwert unter 20.000 EUR liegt, ist das schon jetzt "sicher", ausser im Urteil wäre die Revision doch ausdrücklich zugelassen (?).
-- Editiert asap am 18.06.2013 23:44
#2
Antwort vom 18. Juni 2013 | 23:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Am Ende des Urteils steht lediglich:
Die kostenentscheideidung... 92 ZPO
Vollstreckbarkeit 710,711,713.
Von einer Revision steht nichts, Streitwert liegt über
20.000€
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