Muss ich vor Gericht aussagen? Mietrecht

7. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)
Muss ich vor Gericht aussagen? Mietrecht

Guten Tag,
ich habe folgenden Sachverhalt :

Vermieter weigert sich Mietkaution auszuzahlen, da ein Schaden noch offen sei.

Mieter möchte den Schaden nicht akzeptieren da:

- erst nach über 2 Jahren angezeigt beim Mieter (verjährt?)
- kein Zeitwert berücksichtigt wurde bzw. auch vollkommen übertriebene Kosten berechnet werden (1200 € für einen Fleck im Fussboden (PVC Buche, ca. 25x25cm)
- Schaden wurde nie behoben und Wohnung direkt weiter vermietet, neue Mieterin wohnt schon 2,5 Jahre mit dem Fleck

Der Vermieter wurde mehrfach zur Auszahlung samt Frist angemahnt. Es erfolgte keine Reaktion darauf und der Mieter ging zum Anwalt. Mittlerweile ist das ganze beim Gericht zur Klärung und es wurde eine Güteverhandlung durchgeführt, bei der nur die Anwälte anwesend waren. Uns wurde nun angeboten 250€ zu bezahlen und die Gerichtskosten zu teilen.

1. Ist das Standard in Deutschland? Obwohl der Vermieter doch eindeutig auf eine verjährte Forderung besteht?

Wir wollen das Angebot nicht annehmen, da wir letzten Endes mit 0 Euro aus der Sache rausgehen und dann nur Stress hatten. In diesem Fall wird ein neuer Termin in ca. 1 Monat angesetzt....

2. Werden bei dieser nun endlich "offiziellen" Gerichtsverhandlung auch wieder nur die Anwälte geladen? Oder auch der Beklagte sowie der Kläger (ich)? Wie ist es bei solchen Mietrechtverhandlungen? Es handelt sich ja nun nicht um schwere Straftaten. Vlt. hat jemand ähnliches erlebt und kann hier von berichten.

Hintergrund ist, dass ich zu 99% zu dieser Zeit arbeiten sein werde und nicht extra Stunden oder Urlaub nehmen möchte. Bzw. muss ich dann auch 30 Km zum Gericht fahren um dann was auszusagen?

- ja ich habe den Brief erst 2 Jahre nach Auszug erhalten in dem von einem Schaden berichtet wurde...

Versteht mich nicht falsch...aber ich habe jetzt schon ein 3/4 Jahr Ärger deswegen. Habe seitenlange Briefe verfasst bzw. mich auch stundenlang ins Mietrecht/BGB eingelesen...selbst wenn man "scheinbar" im Recht ist, wird man von allen Seiten mürbe gemacht.

-- Editiert von Basti2709 am 07.09.2018 13:13

-- Editiert von Basti2709 am 07.09.2018 13:14

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1 Antwort
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
1. Ist das Standard in Deutschland? Obwohl der Vermieter doch eindeutig auf eine verjährte Forderung besteht?


Vergleich geht für Gerichte am einfachsten, deswegen wird praktisch immer ein Vergleichsvorschlag gemacht.

Zitat:
2. Werden bei dieser nun endlich "offiziellen" Gerichtsverhandlung auch wieder nur die Anwälte geladen? Oder auch der Beklagte sowie der Kläger (ich)?


Die Parteien werden im Zivilverfahren fast (s.u.) immer geladen.
Dann müssen sie auch erscheinen, sofern sie nicht jemanden schicken können, der im Falle einer Parteivernehmung aus dem gleichen Kenntnisstand heraus aussagen kann. Ob im Beispielfall eine Parteivernehmung überhaupt durchgeführt wird, weiß nur die Glaskugel.

In meinem letzten Prozeß um ein Mieterhöhungsverlangen ist der VM nicht erschienen, das mußte er aber auch nicht, weil dort in der Regel nur strittig ist, ob der Verlangen formal korrekt ist, dafür reicht dessen Anwalt.


-- Editiert von BigiBigiBigi am 07.09.2018 13:41

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