Hallo!
A schuldet B aus Kaufvertrag einen Gegenstand.
B weigert sich zu liefern.
A möchte nun Schadensersatz von B.
Was ist zur Durchsetzung des Schadensersatzanspruches besser/schneller: Ein Mahnverfahren oder direkt Klage einreichen?
mfg
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Mahnverfahren oder Schadensersatzklage?
26. April 2011
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Frage vom 26. April 2011 | 20:57
Von
Status: Schüler (245 Beiträge, 32x hilfreich)
Mahnverfahren oder Schadensersatzklage?
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#1
Antwort vom 27. April 2011 | 11:52
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Das kommt darauf an, ob B gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird.
#2
Antwort vom 30. April 2011 | 20:33
Von
Status: Schüler (245 Beiträge, 32x hilfreich)
Die Wahrscheinlichkeit ist 50/50
-- Editiert am 30.04.2011 20:33
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#3
Antwort vom 2. Mai 2011 | 10:54
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Wenn die Chance besteht, dass B keinen Widerspruch einlegt, dann würde ich an As Stelle zunächst auf das kostengünstige Mahnverfahren zurückgreifen. Sollte B Widerspruch einlegen, verliert man zwar ca. einen Monat, legt er hingegen keinen Widerspruch ein hat man ca. innerhalb eines Monats einen Vollstreckungstitel.
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