Mahnverfahren oder Schadensersatzklage?

26. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)
Mahnverfahren oder Schadensersatzklage?

Hallo!

A schuldet B aus Kaufvertrag einen Gegenstand.
B weigert sich zu liefern.

A möchte nun Schadensersatz von B.

Was ist zur Durchsetzung des Schadensersatzanspruches besser/schneller: Ein Mahnverfahren oder direkt Klage einreichen?

mfg

-----------------
" "

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das kommt darauf an, ob B gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit ist 50/50

-- Editiert am 30.04.2011 20:33

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn die Chance besteht, dass B keinen Widerspruch einlegt, dann würde ich an As Stelle zunächst auf das kostengünstige Mahnverfahren zurückgreifen. Sollte B Widerspruch einlegen, verliert man zwar ca. einen Monat, legt er hingegen keinen Widerspruch ein hat man ca. innerhalb eines Monats einen Vollstreckungstitel.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.784 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen