Mahnbescheid - Ich habe nie eine Mahnung bekommen

22. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hippel Grazyna
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid - Ich habe nie eine Mahnung bekommen

Hilfe!

Am 20 Mai habe ich ein Appartament ersteigert.
Im August habe ich die Verwaltung angerufen und angefragt, wo ich meine Nebenkosten in Höche von 125Euro monatlich überweisen soll.
Beleidigte Mitarbeiterin behauptete, sie hat mir alle UNterlagen zugeschickt (was gar nicht stimmte).
Darauf hin habe ich 250 Euro überwiesen.
danach habe ich familiere Probleme gehabt (Vater erkrankte an Krebs, kranke Tochter), so dass ich die Nebenkosten total vergessen habe.
Am 16.12.03 habe ich dann noch 400 Euro gezahlt.
Also gesammt 650 Euro, aber laut Plan sollte ich bis zum 1.12.03 750 Euro bezahlt haben.

Am 18.02.04 habe ich einen Mahnbescheid bekommen für Wohngeld vom 1.06 bis 1.12.03 in Höche von 622 Euro plus Nebenk. 271,90 Euro. Der Antrag war glaube ich am 21.01.04 gemacht worden.

Was soll ich jetzt machen? Wiederspruch?

Wiso die Rechtsanwaltskosten so hoch sind, 195,00 (KostenÄnd. § 6 I S.2 BRAGO).

Ich habe nie eine Mahnung bekommen, aber als ich bei der Hausverwaltung angerufen habe, Hat mir die MItarbeiterin gesagt " ach, tun sie nicht so, sie haben eine menge Mahnungen bekommen.
Auf die Frage , wann kam die letzte, hat sie mir kein Datum genannt, nur dass sie alles in ihrem Computer habe.

Ich werde sehr dankbar sein für ein paar Tipps.

Hippel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Da nur 100€ offen sind und nicht 622€, solltest Du sofort einen Einspruch einlegen. Ansonsten erkennst Du die vollen 622€ einschl. Nebenkosten an.

Den offenen Betrag in Höhe von 100€ solltest Du dabei aber anerkennen.

Daneben würde ich den Eigentümerbeirat ansprechen, da die Verwaltung etwas chaotisch zu arbeiten scheint. Die Mahngebühren tauchen ja letztendlich in der nächsten Wohngeldabrechnung für die Eigentümer auf. Einen Mahnbescheid sollte eine Verwaltung auch ohne die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erlassen können.

Auf der nächsten Eigentümerversammlung sollte das daher thematisiert werden und die Verwaltung sollte aufgefordert werden, diese selbstverschuldeten Mahngebühren selbst zu übernehmen.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Außerdem würde ich mal abklären, ob die Verwaltung Deine richtige (!!!) Adresse hat, wenn bei Dir nie was ankommt.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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