Laufendes Betreuungsverfahren für meine Mutter!

6. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bauzer3004
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 40x hilfreich)
Laufendes Betreuungsverfahren für meine Mutter!

Hallo,

ich hoffe, ich bin in dem richtigen Forum gelandet, da ich nichts anderes gefunden habe, wo das ungefähr hinpassen könnte. Zwar liegt folgendes Problem vor. Meine Mutter war gestürzt und war 2 Wochen im Krankenhaus (soweit so gut) und jetzt haben die vom Krankenhaus (aufgrund ihrer doch etwas häufigeren Stürze) einfach ein gesetzliches Betreuungsverfahren anberaumt, was ich auch nicht wollte, aber die vom Sozialdienst drauf bestanden hat, das meine Mutter auch ins Heim kommen soll. Die haben mir dort auch ziemlich das Wort im Mund umgedreht.

Jetzt hatte ich noch mal mit dem Neurologen am Telefon sprechen können und der hat jetzt wohl in seinem Gutachten reingeschrieben, das ein gesetzliches Betreuungsverfahren (was meine Mutter und ich sowieso nicht wollten) nicht erforderlich ist. Nun haben wir beide Angst, das erstens meine Mutter abgeschoben wird ins Heim (obwohl ich mich auch um sie weiterhin kümmern werde) und ich dann auch kein Mitspracherecht für ihre Wohnung anderer Sachen habe. Kann ich dagegen irgendwas tun, wenn es doch zu einem gesetzlichen Betreuungsverfahren kommen sollte? Bin da auch ein bisschen verzweifelt, weil die uns das einfach im Krankenhaus vor den Kopf geknallt hatten. Sie fühlt sich zuhause einfach wieder pudelwohl und es geht ihr auch wieder besser und sie macht auch wieder viel alleine.

Wielange dauert das es eigentlich, wielange die bei einem Eilverfahren entscheiden? Wäre jetzt die 3. Woche, wo wir vom Gericht noch nichts hören. Wer hat Erfahrung in so ähnlicher Art gemacht und kann ih anwaltlich da auch gegen vorgehen?

Viele Grüße

Bauzer

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7 Antworten
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Betreuung muss durch das Gericht angeordnet werden. Wenn nicht irgendwie Gefahr im Verzug ist, geht das aber nicht so schnell. In der Regel werden wahrscheinlich auch Gutachten eingeholt bzw. der Richter spricht auch persönlich mit demjenigen, der unter Betreuung gestellt werden soll.

An und für sich sieht das Gesetz auch vor, dass die Betreuung einer Person zu übertragen ist, die der zu Betreuende vorschlägt. Wenn kein Vorschlag erteilt wird, dann soll an und für sich trotzdem das Gericht erst in der Familie sozusagen Ausschau halten.

Von daher würde ich raten, erstmal beim Vormundschaftsgericht anzufragen, ob überhaupt ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. Sollte dies der Fall sein, dann kann deine Mutter immer noch den Wunsch äußern, dass du zum Betreuer bestellt wirst.

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#2
 Von 
Bauzer3004
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 40x hilfreich)

Das wurde von der sogenannten Betreuungsstele aber abgelehnt, was ich überhaupt nicht gut finde. Da ich morgen wegen anderer Sache noch zwecks Akteneinsicht zum Gericht muss, werde ich versuchen da irgendwie was vor Ort zu erreichen. Wenn das vom Krankenhaus kommt und die jetzt auch Mist gebaut haben auch bei der Diagnose etc. kann ich dagegen was machen? Meine Mutter ist ziemlich verzweifelt und ich allerdings auch. Ich wurde quasi vom Sozialdienst gleich außen vorgelassen, was ich nicht richtig finde und das hat damit sicher nichts zu tun, das ich "nur Adoptivkind bin, bin ja schließlich bei meinen Eltern groß geworden. Normal sollte sie gleich vom Krankenhaus ins Heim, aber sie hat sich strikt geweigert und kommt wieder jetzt gut in ihrer Wohnung etc. zurecht. Sie hat wohl nach der Medikamenteneinnahme öfter mal das ein oder andere Gläschen Bier oder Schnaps genommen und dadurch ist sie jetzt schon öfter gefallen und das hab ich denen im Krankenhaus auch gesagt und die machen daraus gleich eine fortschreitende Demenz. Nur komisch, ds sie seit dem sie zuhause ist 3 Wochen schon superklar im Kopf ist. Im Rechnen macht ihr jedenfalls keiner so schnell was vor. Könnte ich das Krankenhaus auch verklagen? Bin nämlich sauer auf den Laden und darum ist mir jetzt auch die Lust vergangen auf ein Medizinstudium, was ich ursprünglich machen wollte weil ich gesehen habe, wie es da so abgeht und wie die teilweise mit alten Menschen umgehen.

Viele Grüße

Bauzer

PS: Mein PC hat das wohl doppelt gepostet, sorry dafür.

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#3
 Von 
Bauzer3004
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 40x hilfreich)

Nochmal einen Nachtrag: Wonach entscheidet das Gericht eigentlich? Nach dem neurologischen Gutachten oder den Arztbrief? Der Neurologe der mit mir am Telefon gesprochen hat, war als einziger Mensch, der mir zuhörte und er auch ein Betreuungsverfahren für nicht erforderlich hält sondern wir das ganz normal über den Pflegedienst und jetzt zusätzlich mit Essen auf Rädern weiter machen wollen. Richten sich danach die Richter oder ist das nicht ausschlaggebend? Soweit ich weiß, müssen die Richter sich mehr nach dem neurologischen Gutachten richten oder sehe ich das falsch? Und wenn der jetzt reinschreibt es ist keine Betreuung notwendig, dann dürfte das Gericht ja auch nix anderes entscheiden oder?

Viele Grüße

Bauzer

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Na ja die Betreuungsstelle wird letztendlich nicht entscheiden sondern das Gericht. Dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde, scheint ja auch offensichtlich nicht so ganz abwegig zu sein. So oder so ist die

>>Sie hat wohl nach der Medikamenteneinnahme öfter mal das ein oder andere Gläschen Bier oder Schnaps genommen und dadurch ist sie jetzt schon öfter gefallen<<

kein guter Zustand. Und ehrlich gesagt, besser die Behörden bzw. hier das Krankenhaus unternehmen etwas, als dass sie tatenlos zusehen. Wenn sich im Laufe des Verfahrens dann herausstellt, dass eine Betreuung nicht notwendig ist, dann ist das ja auch nicht dramatisch, dass ein Verfahren eingeleitet wurde.

Der Richter wird letzten Endes für sein Urteil sich auf seine gesamten Ermittlungen stützen. Das neurologische Gutachten muss nicht unbedingt 1 zu 1 übernommen werden. Ggf. könnte sich die Betreuungsnotwendigkeit ja auch aus anderen Erwägungen ergeben.

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#5
 Von 
Bauzer3004
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich habe heute ein Schreiben vom Gericht bekommen, das sie meine Mutter Ende Oktober anhören wollen. Wir sind beide runter mit den Nerven und haben jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Egal ob es was kostet oder nicht. Ich denke, dann müssten die das Verfahren einstellen oder?

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nein, das Verfahren wird erstmal durchgezogen werden und am Ende wird dann die Entscheidung fallen, ob eine Betreuung notwendig ist oder nicht.

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#7
 Von 
Bauzer3004
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 40x hilfreich)

jetzt kommt der Oberhammer. Wie ich von der Betreuungsstelle erfahren habe, steht da im neurologischen Gutachten ganz was anderes drin, als das was mir der Arzt gesagt hat was er reinschreiben würde und angeblich wäre sie letzte Woche nochmal gefallen und wäre im Krankenhaus. Dabei sitzt sie seit 3 Wochen völlig munter zuhause rum. Wir werden nicht abwarten, bis das Verfahren durhgezogen wird. Das geht auch langsam ehrlich gesagt auch an meine nervliche Belastung. Aber wenn das Gutachten jetzt falsch ist, dann wird der Anwalt sicher noch rechtliche SChritte mehr einleiten. Ich dachte ich höre nicht richtig. :zoff: Die können doch mit alten Leuten nicht rumspringen wie sie wollen. Kein Wunder, das mir jegliche Lust am Medizinstudium verdorben ist. grrrrrrrrrrr

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