Ladung als Zeuge / Kosten

21. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
3411-713
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung als Zeuge / Kosten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde als Zeuge in einem Berufungsverfahren geladen. Das Verfahren findet in einem anderen Bundesland statt. Die Entfernung zwischen Wohnort und ladendem Landgericht beträgt etwa 540km.
Eine Zugfahrt dauert etwa 10 Stunden und ist mit häufigem Umsteigen verbunden. Der Termin ist für 9.30h morgens angesetzt, was bedeutet, dass ich über Nacht reisen müsste. So weit so schlimm. Viel schlimmer ist aber, dass ich mir die Reise zum Gericht und zurück nicht leisten kann.
Ich bin derzeit arbeitslos, die Reise wird inklusive Transfer vom und zu Bahnhof lockere vierundzwanzig Stunden dauern.
Meine Frage daher: Welche Ansprüche habe ich um meinen Verpflichtungen nachzukommen?
Wer entlohnt mich (Entschuldigung, aber die tägliche Stellensuche ist schon eine eigentliche Arbeit für sich) in welcher Form für den ganzen Aufwand?
Nur um eventuell irgendwem zu seinem Recht zu verhelfen vierundzwanzig Stunden Tortur?
MfG,
MB

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Generell erhalten Zeugen eine sogenannte Zeugenentschädigung (Verdienstausfall, Reisekosten, Verzehrgeld etc.). Wenn Sie die Anreise und nicht selbst finanzieren können, gibt es die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen. Dies müssen Sie beim prozeßführenden Gericht tun.

Eine weitere Möglichkeit wäre, sich von dem persönlichen Erscheinen befreien zu lassen und im Wege der Amtshilfe Ihre Aussage auf dem an Ihrem Ort zuständigen Gericht zu machen. Diese wird dann dort protokolliert und an das prozeßführende Gericht übergeben.

Sie müssen dem Gericht, zu dem Sie als Zeuge geladen sind, Ihre Situation schildern und dann wird man sehen, welche der Möglichkeiten in Betracht kommt.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

rufe dort an beim Gericht, DIE sollen für dich das Hotel buchen und die die Zugfahrscheine zuschicken!

Normalerweise machen die das ohne Probleme.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das wäre ja ganz was neues, dass sich das Gericht nun auch noch um die Beherbergung von Zeugen kümmert.
Hier ist das jedenfalls nicht so.
Als Zeugin müssen Sie erscheinen. Dafür bekommen Sie kein Geld, weil das Bürgerpflicht ist. Mit anderen Worten, Sie werden nicht vom Staat dafür bezahlt, dass Sie Zeugin sind, sie müssen Ihre Zeit dafür auch so opfern (Zeit haben Sie doch außerdem).
Sie bekommen Ihre Auslagen erstattet, das wurde ja schon erläutert. Und Sie können natürlich einen Vorschuss beantragen, aber das sollten Sie rechtzeitig tun. Wenn Sie Übernachtungskosten geltend machen wollen müssen Sie natürlich darlegen, weshalb Sie nicht am selben Tag wieder zurückfahren können bzw. weshalb Sie schon am Vortag anreisen müssen. Das gilt natürlich umso mehr als es ja anscheinend möglich ist, einen Nachtzug zu nehmen.

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#4
 Von 
Inserv
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Natürlich würde ich die Kosten für mich als Zeugen ersetzt bekommen wollen:

(1) Ausfall Arbeitseinkommen für diesen und den nächsten Tag
(2) Die Kosten für die An- und Abfahrt mit meinem PKW nach der gültigen Reisekostenregelung und
(3) die Übernachtung in einem adäquaten Hotel (inklusive Verpflegungskosten!!!), da mit bei 540 km einfacher Wegstrecke keine Hin- und Rückfahrt zugemutet werden kann!

Wo sind deine Probleme??? Ich will da nicht aussagen, der Staat bzw. eine seiner Behörden möchte das!

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Verdienstausfall wird ja auch ersetzt. Der ensteht hier aber nicht, siehe Frage. Und nochmal: Es ist vollständig irrelevant, ob ein Zeuge aussagen will oder nicht. Es reicht, wenn das StA/Gericht wollen. Man hat nunmal als Bürger nicht nur Rechte, sondern gelegentlich auch Pflichten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Inserv
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

@wastl:

Versteh mich bitte nicht falsch, wenn ich als Zeuge etwas Wichtiges zu dem Verfahren beizutragen habe, dann ist es natürlich keine Frage, dass ich dann dort auch aussagen muss (und auch würde).
Aber trotzdem darf das nicht zu meinen Lasten gehen, deshalb würde ich doch schon gerne die entstehenden Kosten ersetzt bekommen.
Und dann mag es doch wohl manchmal (je nach Verfahren) sinnvoller sein auf einen weit entfernt wohnenden Zeugen zu verzichten.;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die ENTSTEHENDEN osten werden ja auch erstattet. Oben steht aber Wer entlohnt mich (Entschuldigung, aber die tägliche Stellensuche ist schon eine eigentliche Arbeit für sich) in welcher Form für den ganzen Aufwand?

Und eine Entlohnung gibt es nicht. Vielleicht haben wir aber auch nur aneinander vorbeigeredet ;)
Außerdem: Auswärtige Zeugen werden nach Möglichkeit nur geladen, wenn man sie unbedingt braucht. Gerade wegen der entstehenden Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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