Weiß jemand, wie sich die Kosten beim unechten Versäumnisurteil berechnen und wie hoch die Kosten der Säumnis sind, wenn ein echtes Versäumnisurteil ergeht?
Kosten unechten Versäumnisurteil
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
ein unechtes Versäumnisurteil ist ja sozusagen ein richtiges Urteil, in dem sozusagen die Partei unterliegt, die nicht säumig gewesen ist, weil z.B. die Klage unzulässig war. Da fallen dann die ganz normalen Kosten an, die auch sonst im Urteilsverfahren anfallen.
Einen festen Maßstab, wie hoch die Kosten der Säumnis sind, gibt es nicht. Nach § 95 ZPO
sind das die Kosten, die z.B. durch die Versäumung eines Termins entstanden sind. Das kann sehr unterschiedlich sein und von gar keinen Kosten bis hin zu hohen Kosten reichen. Wenn man z.B. einen Termin versäumt hat, zu dem 10 Zeugen aus dem Ausland geladen werden mussten, die auch noch alle aufgrund der Entfernung am Tag vorher anreisen mussten und eine Hotelübernachtung gestellt bekamen und das ganze dann noch mal in einem 2. Termin durchexerziert werden musste, kann man sich gut vorstellen, dass da einiges durch die Säumnis entstanden ist.
Zitat:Wenn man z.B. einen Termin versäumt hat, zu dem 10 Zeugen aus dem Ausland geladen werden mussten, die auch noch alle aufgrund der Entfernung am Tag vorher anreisen mussten und eine Hotelübernachtung gestellt bekamen und das ganze dann noch mal in einem 2. Termin durchexerziert werden musste, kann man sich gut vorstellen, dass da einiges durch die Säumnis entstanden ist
Und was soll das Gericht hindern, die Zeugenvernehmung dennoch durchzuführen ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Z.B. Der Antrag des Klägers auf Erlass des VU, wenn der Beklagte zum Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint.
Tatsächlich werden häufig Zeugen vorbereitend geladen. Da gibt es dann erst den Termin zur mündlichen Verhandlung, gerne auch mit Güteverhandlung vorne weg.
Außerdem wird bei Ausbleiben einer Partei zum Beweistermin schon nach 367 ZPO die Beweisaufnahme nur insoweit bewirkt, als sie nach Lage der Sache bewirkt werden kann. Und die Möglichkeit auf nachträgliche Vervollständigung gibt es auch noch.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
12 Antworten
-
8 Antworten